Die Entlastung der Bauernbetriebe steht im Fokus

Der Bundesrat will die Verordnung so anpassen, dass Landwirte weniger administrativen Aufwand haben, mit möglichst wenig Wirkungsverlust auf die Ziele der Direktzahlungen.
Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2026
von Jasmine Baumann
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Die Bürokratie in der Landwirtschaft nimmt seit vielen Jahren zu. Die Bauern und Bäuerinnen leiden zunehmend darunter und fordern Vereinfachungen. Nachdem bereits die Kontrollen vereinfacht wurden, ist das Verordnungspaket 2026 der zweite Schritt in diese Richtung.

600 Kontrollpunkte fallen weg

Der Bundesrat sieht 14 Anpassungen vor, die sich vor allem auf Massnahmen für die Direktzahlungen konzentrieren. Dadurch würden bis zu 600 Kontrollpunkte wegfallen.

Die vorgeschlagenen Änderungen seien keineswegs eine Kurzschlussreaktion, erläutert Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vor den Medien. Der öffentliche Druck sei nicht der Haupttreiber hinter der angestrebten administrativen Vereinfachung. Dies sei eine permanente Arbeit, die schon seit 2016 diskutiert wird.

Was soll sich ändern?

Die Hauptziele des Verordnungspaketes sind, die Landwirtschaftsbetriebe administrativ zu entlasten und ihnen mehr Handlungsspielraum zu geben. Trotz den Vereinfachungen soll der Wirkungsverlust möglichst gering sein.

  • Einige Anpassungen betreffen den Ökologischen Leistungsnachweis, welchen die Bauern erfüllen müssen, damit sie Direktzahlungen erhalten. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, drei Typen von Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche zusammenzufassen, konkret die Bunt- und Rotationsbrachen sowie Säume auf Ackerland. Dies ist eine Vereinfachung für die Landwirte und die Kontrolleure. Der finanzielle Anreiz, für die Massnahme soll erhöht werden.
  • Auch im Pflanzenschutz sind Änderungen vorgesehen, die den Bewirtschaftern mehr Handlungsspielraum geben und die Resistenzgefahr vermindert.
  • Genauer hinschauen will der Bundesrat ausserdem bei der Einkommenssituation der Bauernfamilien. Mit angepassten Berechnungsgrundlagen soll besser erfasst werden, wie nachhaltig die landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich aufgestellt sind. Dies ist eine Antwort auf das Postulat Bulliard 21.4585.
  • Schliesslich schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, um Investitionen in der Landwirtschaft weiterhin zu ermöglichen. Weil die verfügbaren Mittel für zinsgünstige Investitionskredite, namentlich im Fonds-de-Roulement, zuletzt abgenommen haben, sollen die entsprechenden Finanzinstrumente stabilisiert werden.

Keine weiteren Änderungen bis zur AP30+

Der Bundesrat hat die Änderungsvorschläge am 28. Januar in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum 6. Mai können nun Kantone, Parteien und interessierte Kreise dazu Stellung nehmen. Im Herbst entscheidet der Bundesrat, was sich für die Landwirtinnen und Landwirte ab 1. Januar 2027 definitiv ändert. Danach soll es für sie keine Änderungen mehr geben, bis zur neuen Agrarpolitik 2030+. Die administrative Vereinfachung wird mit dieser weitergehen.