Michael Gysi: Vielfalt ist zwingend, weil die Landschaft vielfältig ist
In einer vielfältigen Landschaft kann nur eine vielfältige Landwirtschaft die agrarpolitischen Ziele produktiv umsetz...
Wer in der Landwirtschaft baut, baut fast nie «einfach so». Stall, Laufhof, Zufahrt, Mistplatz, Silo, Wohnraum: Alles muss in eine Zone passen, Regeln einhalten und am Schluss bewilligt werden. Mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, die ab 1. Januar 2026 schrittweise gilt, wird diese Realität nochmals spürbarer und strenger. Die Richtung ist klar: Ausserhalb der Bauzonen soll weniger Neues entstehen. Für die Landwirtschaft bedeutet das vor allem mehr Begrenzung und mehr Verfahren und nur teilweise mehr Schutz im Alltag – so zumindest war der Tenor an der Dialogplattform der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete zum Thema Raumplanung in der Landwirtschaft in Zollikofen.
Die Revision des Raumplanungsgesetzes setzt ein Stabilisierungsziel: Die Anzahl Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen sollen nicht einfach weiter ansteigen. Das ist politisch gewollt – und in der Praxis werden es wohl jene am stärksten spüren, die für die Weiterentwicklung eines Betriebs auf bauliche Anpassungen angewiesen sind.
Für die Landwirtschaft heisst das nicht, dass nicht mehr gebaut werden darf. Aber es heisst: Neubauten werden stärker begründet werden müssen – und es wird genauer hingeschaut, ob wirklich nötig ist, was geplant wird. Und weil die Kantone das umsetzen müssen, hängt für die Betriebe vieles an kantonalen Richtplänen, Vollzug und Auslegung – also an Faktoren, die man als Betrieb nur begrenzt in der Hand hat.
Rückbau als neue Realität
Ein Punkt aus der Diskussion an der Dialogplattform der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete zum Thema Raumplanung in der Landwirtschaft in Zollikofen hat viele aufhorchen lassen: Wenn das Ziel lautet, dass die Zahl der Gebäude nicht weiterwächst, dann wird Rückbau zu einem zentralen Thema. In der Logik des Systems kann es eher vorkommen, dass ein Neubau nur möglich wird, wenn an anderer Stelle ein altes Gebäude verschwindet.
Zwar gibt es die Idee einer Abbruchprämie, damit Rückbau und Rekultivierung nicht allein am Betrieb hängen bleiben. Das ist als Anreiz gedacht – die Befürchtung ist aber, dass Aufwand bleibt und es sorg für Unsicherheit: Die Befürchtung ist, dass Betriebe für notwendige Entwicklung «bezahlen» müssen, indem sie anderes aufgeben. Gleichzeitig können «alte» Gebäude in der Landwirtschaftszone zu einer Art Trumpf werden, weil sie Entwicklungsspielraum eröffnen.
Die Revision des Raumplanungsgesetzes hält fest: In der Landwirtschaftszone hat die Landwirtschaft Vorrang – auch bei Geruch und Lärm – gegenüber anderen Nutzungen. Das ist wichtig, weil in vielen Regionen die Konflikte zugenommen haben – etwa dort, wo Wohnnutzungen, Freizeit, Tourismus oder neue Nachbarn auf bäuerlichen Alltag treffen.
Dass das Gesetz dies als Grundsatz betont, ist für viele Betriebe grundsätzlich positiv. Gleichzeitig zeigte die Tagung, dass dies kein Freipass ist: Dieser Vorrang löst die Konflikte nicht automatisch, denn Einsprachen und Streitfälle werden grundsätzlich nicht einfacher und auch die Verfahren werden nicht einfacher. Im Gegenteil – vieles wird stärker bewilligungspflichtig und damit auch konfliktanfälliger.
Gerade im Berggebiet ist Raumplanung besonders heikel: Die Betriebe haben oft wenig Reserveflächen, die Topografie ist eng, Zufahrten sind schwierig und Bauten müssen nicht selten dort stehen, wo es «passt» – nicht dort, wo es auf dem Papier am schönsten wäre.
An der Dialogplattform in Zollikofen wurde deutlich, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes für die Berg- und Alpwirtschaft deshalb nicht nur eine juristische Frage, sondern eine ganz praktische ist: Wie bleibt Entwicklung möglich, wenn Verfahren, Anforderungen und Abklärungen zunehmen? Und was passiert, wenn geplante Anpassungen wie beispielsweise bei Abstandsregeln wegen Geruch die Spielräume zusätzlich einengen?
Als Instrument wird auch ein Gebietsansatz diskutiert, der Umnutzungen ausserhalb der Bauzone in bestimmten Gebieten erleichtern könnte. Das klingt nach Chance für Diversifizierung. Allerdings ist dies freiwillig, es braucht kantonale Richtplanung – und daher ist auch keine schnelle Wirkung zu erwarten. Für Betriebe, die jetzt Lösungen brauchen, hilft das nur begrenzt. Unterm Strich lassen sich die Auswirkungen so zusammenfassen:
Die Revision des Raumplanungsgesetzes will Landschaft und Boden schützen – und bremst die bauliche Entwicklung ausserhalb der Bauzonen. Für die Betriebe heisst das: Bauen wird nicht unmöglich, aber anspruchsvoller. Wer investieren oder sich weiterentwickeln will, braucht mehr Vorbereitung, mehr Argumente und oft auch mehr Geduld. Damit bleibt bei vielen Betrieben vor allem eine Frage hängen: Wie gelingt notwendige Weiterentwicklung, wenn die Regeln strenger werden – und die Verfahren nicht schneller, sondern komplizierter?
Dahinter steckt aber auch eine Chance, denn das Gesetz lenkt den Blick weg vom «immer mehr» hin zu einer Frage, die in der Landwirtschaft ohnehin zentral ist: Wie nutzen wir, was wir haben, so gut wie möglich – und wie entwickeln wir Betriebe weiter, ohne Landschaft und Boden weiter zu belasten?
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