Landwirtschaftliche Nutzfläche und Nutztierbestand 2025
Die landwirtschaftliche Nutzfläche in der Schweiz belief sich im Jahr 2025 auf über 1'042'000 Hektaren. Während auf d...
Mit der Blauzungenkrankheit wurden viele Schweizer Landwirtschaftsbetriebe erstmals mit einer Seuche konfrontiert – und wie Gaylor Monnerat, Leiter Schweiz bei Schweizer Hagel, letzten Oktober betonte: «Die Fälle von Maul- und Klauenseuche in Deutschland, Ungarn und der Slowakei haben uns daran erinnert, dass diese Krankheit sehr schnell auch unser Land erreichen kann.» Das Risiko von Keulungen ganzer Herden, das systematische Töten von Tieren, um die Ausbreitung von Tierseuchen zu bekämpfen, wird bewusst und real.
13'500 Rinder und 10'000 Schweine wurden 2025 wegen der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Europa bereits gekeult. Zudem mussten in Frankreich in 117 Betrieben insgesamt über 3300 Tiere wegen der Lumpy Skin Disease (LSD) gekeult werden.
Aufgrund der veränderten Seuchensituation in Europa wurde die Rindviehversicherung angepasst und die Deckung erweitert, damit Schweizer Betriebe die Möglichkeit haben, das Seuchenrisiko zu versichern, schreibt die Schweizerische Hagel-Versicherungsgesellschaft Ende Januar 2026 in einer Medienmitteilung.
Nebst grossen Versicherungsgesellschaften, die Nutztiere versichern, gibt es immer noch regionale Viehversicherungskassen. Zu Spitzenzeiten zählte der Kanton Bern über 400 solcher Kassen.
Eine der noch bestehenden ist die Viehversicherungskasse Saanen. Sie bietet Versicherungsschutz bei verunfallten oder kranken Tieren, jedoch keine Seuchenversicherung. Auch die Viehversicherungskasse Rüeggisberg deckt keine Seuchen ab. Zudem ist tendenziell ein Rückgang der Anzahl versicherter Tiere festzustellen, wie es auf Anfrage heisst.
Esther Böhler von Schweizer Hagel erklärt: «Nach unserem Kenntnisstand sind wir die einzige Versicherung, die eine umfassende Ertragsausfallversicherung im Zusammenhang mit Tierseuchen anbietet. Botulismus kann zwar auch bei anderen Versicherungen versichert werden, dies erfolgt jedoch meist im Rahmen von Sachversicherungen.»
Die Wurzeln der Viehversicherung liegen in der staatlichen Seuchenbekämpfung. Präventionsmassnahmen konnten nur durchgesetzt werden, wenn betroffene Landwirte im Schadenfall entschädigt wurden. Bereits 1777 erliess der Kanton Bern eine Verordnung zur Bekämpfung der Lungenseuche, wie aus einem Artikel der Berner Zeitung hervorgeht.
Mit dem Bundesgesetz zur Förderung der Landwirtschaft von 1893 wurden Viehversicherungen erstmals systematisch unterstützt. Der Kanton Bern führte daraufhin ein eigenes Viehversicherungsgesetz ein, das 1903 deutlich angenommen wurde. Zuständig waren fortan die Gemeinden, wobei Kassen mehrere Gemeinden oder einzelne Gebiete umfassen konnten.
Eine grundlegende Änderung brachte das kantonale Landwirtschaftsgesetz von 1997: Das Obligatorium für Viehversicherungen wurde aufgehoben. Seither erhalten die Kassen keine kantonale Unterstützung mehr – und der Kanton verfügt auch über keinen vollständigen Überblick, wo heute noch Viehversicherungskassen bestehen.
Bei definierten Seuchen vergüten Bund oder Kantone 60 bis 90 Prozent des Tierwerts. Ertragsausfall und Mehraufwand, die eine Seuche verursacht, sind allerdings nicht vergütet. Bereits im Oktober 2025 kündigte Schweizer Hagel an, die Aufnahme von Krankheiten wie LSD oder Blauzungenkrankheit (BTV) in den Versicherungsschutz zu prüfen. Nun erweitert die Genossenschaft ab Januar 2026 die Rindviehversicherung und will so die Lücke des unversicherten Ertragsausfalls schliessen.
Maul- und Klauenseuche (MKS)
Die MKS ist weltweit eine der ansteckendsten Viruserkrankungen bei Nutztieren. Alle Paarhufer sind für die MKS empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Die Krankheitsanzeichen sind je nach Tierart unterschiedlich. Die Krankheit ist hochansteckend. Das heisst, es erkranken meist alle Tiere einer Herde. So kann die MKS in kürzester Zeit alle Klauentiere eines Betriebes befallen und schwere wirtschaftliche Schäden verursachen. Jungtiere können an der Krankheit sterben, insgesamt ist die Sterblichkeit aber nicht sehr hoch.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die ASP ist eine Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Die Krankheit breitet sich seit einigen Jahren immer weiter in Europa aus. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Die ASP wird in der Tierseuchenverordnung zu den hochansteckenden Tierseuchen gezählt und verläuft sie bei mehr als 90 Prozent der angesteckten Schweine tödlich.
Das Virus kommt im Blut, Kot, Urin, Speichel sowie in der Muskulatur und in den Organen eines erkrankten Tieres vor. Es kann im Fleisch, im Tierkadaver oder in der Umwelt lange überleben. Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt übertragen. Der Erreger kann sich auch indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge oder weggeworfene, erregerhaltige Fleischabfälle verbreiten. Für die Verschleppung der ASP über weite Distanzen sind meist menschliche Aktivitäten verantwortlich. Die Ausbreitung durch Wildschweine erfolgt nur langsam und über kurze Distanzen.
Lumpy-Skin-Disease (LSD)
LSD ist eine Viruserkrankung, die Rinder, Büffel, Bisons und Zebus betrifft. LSD ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden.
LSD äussert sich mit hohem Fieber und knotigen Hautveränderungen, Ödemen und einem generell verminderten Allgemeinzustand. Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Wirtschaftlich ist die Erkrankung hoch relevant, da sie zu Milchleistungsrückgang, Gewichtsverlust, Handelsbeschränkungen und teils Tierverlusten führt.
Die Übertragung erfolgt mechanisch durch blutsaugende Arthropoden wie Stechmücken, Stallfliegen oder Zecken, wobei keine Vermehrung des Virus im Vektor stattfindet.
Blauzungenkrankheit (BTV)
Die BTV ist eine Viruserkrankung, die über Gnitzen – kleine Mücken – verbreitet wird. Alle Wiederkäuer sind empfänglich. Die BTV ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Klinische Symptome treten meist nur bei Schafen und Rindern auf. Eines der möglichen Symptome ist eine bläuliche Verfärbung im Maulbereich und an der Zunge. Daher kommt auch der Name Blauzungenkrankheit oder Bluetongue.
Je nach Serotyp kann die Krankheit unterschiedlich verlaufen. Tendenziell verursacht die Infektion mit dem Blauzungenvirus Serotyp 3 schwerere Symptome als die Infektion mit dem Serotyp 8. Folgende Symptome können auftreten: Fieber, Entzündungen der Schleimhäute mit schaumigem Speichelfluss und seröser bis eitriger Nasenausfluss, Atembeschwerden, Schluckbeschwerden, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, Lahmheit und Fehlgeburten. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder. Die Tiere können auch einen Rückgang der Milchleistung zeigen.
Gegen die BTV gibt es einen Impfstoff. Je nach Serotyp schützen die Impfstoffe die Tiere nicht vor einer Infektion, können aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit verringern. Die Impfung ist nach heutigem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen.
Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI)
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, ist weltweit verbreitet. In Europa tritt sie periodisch auf. Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende und meldepflichtige Tierseuche. Bei Verdacht oder Auftreten von HPAI müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Bestimmte Varianten des Virus können auch Menschen infizieren, meist jedoch nur bei sehr engem Kontakt zu erkranktem Geflügel. Der Mensch gilt nicht als Hauptwirt, weshalb das Risiko für die Allgemeinbevölkerung als gering eingestuft wird. Auch Schweine können sich mit aviären Influenzaviren anstecken.
Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest.
Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen.
Betroffen sind alle Vogelarten, insbesondere Hühner und Truten. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest. Infektionen mit HPAI führen beim Nutzgeflügel meistens zu deutlichen Krankheitsanzeichen. Wassergeflügel, wie Enten und Gänse, erkranken selten und wenn, dann weniger schwer. Sie können den Erreger aber weiterverbreiten.
An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.
Schaf- und Ziegenpocken (SZP)
Die SZP sind eine hochansteckende Viruserkrankung der kleinen Wiederkäuer. Charakteristisch dafür sind Hautveränderungen. Die Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Typisch für die Krankheit sind Knötchen an Lippen, Augen, Nase, Euter sowie an und um die Geschlechtsteile. Diese Knötchen werden zu Bläschen, brechen auf und bilden Krusten. Charakteristisch sind zudem Fieber, Speicheln, Nasen- und Augenausfluss sowie erschwerte Atmung.
Die Krankheit wird meistens durch direkten Tierkontakt übertragen. Das Virus ist im Nasen- und Augenausfluss enthalten und wird damit ausgeschieden. Ebenso enthalten Knötchen und Krusten grosse Mengen des Virus.
Es sind zwei verschiedene Verlaufsformen der Krankheit bekannt: An der bösartigen Form erkranken vor allem Lämmer und 50 bis 80 Prozent davon sterben – an der milden Form erkranken vor allem erwachsene Tiere und 2 bis 5 Prozent davon sterben.
Die Schweiz hatte Stand Januar 2026 keine Fälle von MKS, ASP und LSD, jedoch sind Fälle von HPAI und BTV bekannt. Über die aktuelle Tierseuchenlage informiert das monatlich erscheinende Radar Bulletin des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Ob eine Seuche in den Versicherungsschutz aufgenommen werde, basiere auf einer sorgfältigen Prüfung verschiedener Faktoren, erklärt Esther Böhler, Leiterin Kommunikation bei Schweizer Hagel: «Wir berücksichtigen unter anderem die gesetzliche Regelung der Seuche, die Möglichkeiten der Diagnose und Bekämpfung, das potenzielle Schadensausmass für Landwirtinnen und Landwirte, die Nachfrage aus der Branche, die aktuelle Entwicklung der Seuchenlage sowie die geografische Nähe zur Schweiz.»
Das aktuelle Tierportfolio der Schweizer Hagel umfasst Legehennen, Schweine, Rindvieh und Geflügelmast. Die neue Rindviehversicherung bietet:
Laut der Versicherungsgesellschaft eignet sich eine Tierseuchenversicherung unter anderem für Junglandwirtinnen und -landwirte oder Betriebe mit hohem Tierwert oder hohen Fixkosten. Schweizer Hagel empfiehlt die Versicherung ausserdem, weil schwerwiegende Risiken teils nicht durch den Kanton gedeckt sind, wie beispielsweise Botulismus, Salmonellen beim Geflügel oder Enzootische Pneumonie (EP) bei Schweinen. Die Genossenschaft betont dabei: Die Tierversicherung von Schweizer Hagel ist keine Unfall- oder Krankenversicherung. Sie dient vor allem der Unterstützung bei grossen Schäden, und weniger bei Einzelfällen.
Schweizer Hagel prognostiziert eine deutliche Zunahme an versicherten Rindern, eine steigende Anzahl an versichertem Geflügel und eine leicht steigende Anzahl versicherter Schweine.
Die Grunddeckung der erweiterten Rindviehversicherung von Schweizer Hagel setzt sich aus Ertragsausfall und Mehrkosten zusammen. Die Ertragsausfallentschädigung deckt die Anzahl versicherter toter sowie gekeulter Grossvieheinheiten. Im Schadenfall erfolgt bei MKS die Auszahlung von 100 Prozent des versicherten Ertragsausfalls. Bei allen anderen versicherten Seuchen erfolgt eine pauschale Entschädigung von 30 Prozent, was einer Dauer von rund vier Monaten entspricht.
Bei den Mehrkosten sind pro Standort beispielsweise Arbeitskosten, Desinfektionsmittel oder Behandlungskosten für die ganze Herde – inklusive überlebender Tiere – inbegriffen. Allfällige Leistungen von Bund und Kanton verringern diese Summe.
Optional können Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich den Tierwert versichern. «Den Tierwert zu versichern ist vor allem bei einem Botulismus-Risiko entscheidend», erklärt Luzia Kaufmann, Fachspezialistin Tierseuchenversicherung bei Schweizer Hagel. Botulismus kann sowohl bei Menschen als auch bei Tieren auftreten. In sauerstofffreier Umgebung können Clostridium-botulinum-Bakterien im Futter oder in Lebensmitteln das hochgiftige Botulinumtoxin produzieren, informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf seiner Webseite. Dieses Gift führt zu Lähmungen und bei Tieren meist zum Tod. An Botulismus können Rinder, Schafe, Pferde, Nerze und Vögel erkranken. Schweine sind dagegen relativ resistent gegen das Gift.
Aufgrund der Fälle von LSD in Frankreich ist die Unsicherheit bezüglich Tierseuchen und deren Vergütung der öffentlichen Hand gross. Gross sei deshalb auch die Nachfrage bei Schweizer Hagel. «Aufgrund der Nähe zu Frankreich ist die Nachfrage in der Westschweiz bisher am grössten. Je weiter östlich, desto kleiner ist die Nachfrage», berichtet René Fassbind, Fachspezialist Tierseuchen- und Pflanzenversicherungen bei Schweizer Hagel. Seit dem 5. Januar 2026 stellte die Agrarversicherung 150 Neukundenofferten aus – «das sind sehr viele Offerten», unterstreicht er.
Gemäss Art. 1 des Tierseuchengesetzes werden Tierseuchen in der Schweiz staatlich bekämpft oder überwacht. Die gesetzliche Einteilung umfasst vier Kategorien:
So gehört beispielsweise Bovine Virusdiarrhoe (BVD) zu den auszurottenden Tierseuchen und es läuft ein nationales Ausrottungsprogramm, mit dem Ziel, dass die Schweiz bis 2026 BVD-frei ist.
Derweil gehört die Moderhinke zu den zu bekämpfenden Tierseuchen und seit 2023 läuft entsprechend ein 5-jähriges nationales Bekämpfungsprogramm.
Auch die Blauzungenkrankheit gehört zu den zu bekämpfenden Tierseuchen – aktuell sind auch Fälle der Blauzungenkrankheit in der Schweiz bestätigt.
Die Kategorie einer Seuche kann auch wechseln. Eine umfassende Übersicht über alle Tierseuchen und ihre Einteilung ist beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu finden.
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