Schweiz ist frei von 28 Tierseuchen

Die Schweiz trotzt den Bedrohungen durch Tierseuchen, Überwachung und Prävention helfen dabei. Das zeigt ein Bericht des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Zuletzt aktualisiert am 12. Juli 2023
von Jonas Ingold
3 Minuten Lesedauer
Milchkuh Ji 3

Der Anfang Juli veröffentlichte Bericht des BLV zu den Daten 2022 stellt der Schweizer Tiergesundheit ein gutes Zeugnis aus. Die Schweiz ist frei von 28 Tierseuchen. Ein wichtiger Pfeiler für die Überwachung der Tiergesundheit und Bekämpfung von Seuchen ist das nationale Überwachungsprogramm. Im Rahmen dieser nehmen amtliche Tierärztinnen und Tierärzte Proben, welche auf die Krankheitserreger getestet werden. Anhand der Ergebnisse kann entschieden werden, ob Massnahmen ergriffen oder angepasst werden müssen.

Die Überwachung erfolgt sowohl bei Tierseuchen, die in der Schweiz auftreten, als auch bei solchen, von denen die Schweiz frei ist. Denn auch Krankheiten, die in der Schweiz nie vorkamen oder ausgerottet worden sind, können durch Tierverkehr und Handel eingeschleppt werden. Könne die Schweiz eine Seuchenfreiheit nachweisen, stelle diese einen Wettbewerbsvorteil für Schweizer Landwirtschaftsprodukte dar und berechtige dazu, im internationalen Handel gleichwertige Standards einzufordern, schreibt das BLV.

Nationale Überwachungsprogramme erreichen Ziele

Im Rahmen des Überwachungsprogramms konnte die Freiheit von Infektiöser boviner Rhinotracheitis (IBR), Enzootischer boviner Leukose (EBL), Porcinem reproduktivem und respiratorischem Syndrom (PRRS), der Aujeszkyschen Krankheit (AK) und der Brucellose der Schafe und Ziegen bestätigt.

Auch im Rahmen des Überwachungsprogramm für die Blauzungenkrankheit (BTV) wurde kein Rind positiv getestet. 2017 war in der Schweiz die Ausbreitung von BTV-8 nachgewiesen worden, in der ganzen Schweiz gilt deshalb eine Restriktionszone. Die Fälle gingen in den letzten Jahren aber klar zurück, in den letzten zwei Jahren gab es keine mehr (2018 waren es noch 81 Fälle gewesen). Damit erfülle die Schweiz erneut die Voraussetzungen für die Erlangung des Freiheitsstatus und habe bei der EU einen Antrag auf Anerkennung eingereicht, so das BLV.

Bei den weiteren Überwachungsprogrammen für die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD), die Aviäre Influenza (AI, «Vogelgrippe»), die Newcastle Disease (ND), die Salmonellen-Infektion des Geflügels sowie bovine Tuberkulose (bTB) wurden die Ziele der Überwachungsprogramme erreicht.

Die Freiheit von Tierseuchen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) dokumentiert die Freiheit von Tierseuchen auf folgende Arten:

  • Die Krankheit ist bisher nie aufgetreten (Historische Freiheit)
  • Die Krankheit wurde vor Jahren getilgt und/oder die Krankheitsfreiheit wird durch ein nationales Überwachungsprogramm ausgewiesen.

Früherkennung als Präventions-Pfeiler

Neben den nationalen Überwachungsprogrammen gibt es Früherkennungsprogramme. Sie sind ein wichtiges Element der Krankheits-Prävention. Die krankheitsspezifischen Programme werden etwa entwickelt, wenn die Einschleppung aus dem Ausland droht. Sollte die Seuche tatsächlich auftreten, können bei frühzeitiger Erkennung rasch Massnahmen ergriffen werden. 2022 gab es zwei nationale Programme:

  • Afrikanische Schweinepest (ASP) beim Wildschwein
  • Bienenschädling Kleiner Beutenkäfer (Apinella)

Zudem existiert das regionale Früherkennungsprogramm Tuberkulose beim Rotwild in der Ostschweiz sowie dem Fürstentum Liechtenstein.

Bei der ASP, bei der das Bundesamt die Gefahr einer Einschleppung als gross einschätzt, wurden 240 Wildschweine untersucht. Sämtliche Proben waren negativ. Im Osten Deutschlands, aber auch in Italien, werden regelmässig zahlreiche Fälle bei Wildschweinen gemeldet. Auch der Kleine Beutenkäfer wurde nicht festgestellt, die Bedrohungslage ist aber laut BLV unverändert gegeben. Ebenso negativ waren die Ergebnisse der regionalen Rotwild-Überwachung.

Atypischer BSE-Fall in St. Gallen

Im Kanton St. Gallen ist im Rahmen der routinemässigen BSE-Überwachung bei einer altershalber euthanisierten 13-jährigen Kuh die atypische Form von BSE nachgewiesen, wie das BLV am 13. Juli mitteilte. Der Tierkörper wurde fachgerecht entsorgt und verbrannt. Dadurch sei kein Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt. Für Mensch und Tier bestehe keine Gefahr, heisst es weiter.

Im Gegensatz zur klassischen BSE kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten. Fälle atypischer BSE wie der aktuelle oder jener vom April im Kanton Graubünden ändern deshalb nichts am seuchenfreien Status der Schweiz betreffend klassischer BSE.