
Wenn der Stall auch Hotel ist
Viele Schweizer Bauernhöfe betreiben Agrotourismus. Das steigert nicht nur die Einnahmen, sondern auch das gegenseiti...
Hanane Thorimbert hat gemeinsam mit ihrem Mann einen Teil ihres Hofes in Prez-vers-Siviriez im Kanton Freiburg in einen Gästebereich umgewandelt. Seit 2017 ermöglichen zwei Gästezimmer den Besucherinnen und Besuchern, in diesem traditionellen Gebäude aus dem Jahr 1860 zu übernachten und am Leben des Betriebs mit seinen Tieren, Geflügel, Kühen und Schafen teilzuhaben sowie den Garten zur Erholung zu nutzen.
Diese Angebote aufzubauen, erforderte Bauarbeiten, Energie, administrative Verfahren und einiges an Papierkram. Die Landwirtin betont jedoch, dass sie es keinesfalls bereut: «Diese Erfahrung bringt mir unglaublich viel», sagt sie. Begegnungen, Austausch, Freundschaften. Und ein wenig zusätzliches Einkommen.
Man kann nicht einfach ohne Vorbereitung zum touristischen Anbieter werden. Agrotourismus ist nur als Nebentätigkeit zulässig, die von einem anerkannten Landwirtschaftsbetrieb ausgeführt wird. Artikel 40 der Raumplanungsverordnung definiert die Bedingungen: Der Hof muss über mindestens eine Standardarbeitskraft verfügen und die touristische Tätigkeit darf den landwirtschaftlichen Charakter des Standorts nicht verändern.
Zudem müssen die Angebote – Übernachtungen, Mahlzeiten, pädagogische oder sozialtherapeutische Aktivitäten – in bestehenden Gebäuden stattfinden. Ein Neubau darf 100 m² nicht überschreiten, ausser bei besonderer Begründung. Und in jedem Fall muss die Landwirtschaft Haupttätigkeit bleiben: Die Gästebetreuung ist Ergänzung, kein Ersatz.
Mit der Gästebetreuung zu beginnen, ist das eine – aber man muss auch bekannt werden. Das ist eine der Aufgaben von Agrotourismus Schweiz, dem Dachverband unter der Leitung von Philipp Steiner. Die Plattform myfarm.ch vereint heute über 200 Anbieter im ganzen Land.
Die Angebote sind vielfältig: Klassische Unterkünfte, aussergewöhnliche Übernachtungen in Baumhäusern, unter freiem Himmel, im Stroh, Mahlzeiten auf dem Hof, pädagogische Führungen, Mitmachaktivitäten. Um den Betrieben zu helfen, ihr Angebot zu strukturieren, stellt der Verband Schulungen, konkrete Empfehlungen und Qualitätskriterien bereit. Der Fokus liegt auf Klarheit: Genau definieren, was angeboten wird, die Zielgruppe benennen und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für einen guten Empfang erfüllt sind.
Vor der Umsetzung eines Projekts sind viele Etappen zu bewältigen. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter muss die Gemeinde kontaktieren, die Bewilligungspflicht prüfen, die Tätigkeit den kantonalen Behörden und der Haftpflichtversicherung melden. Im Fall von Lebensmitteln ist im Kanton Freiburg eine Registrierung beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vorgeschrieben. Auch der Brandschutz muss einbezogen werden.
Hat der Betrieb sein Angebot gestartet, muss er ein Gästeregister für die Kurtaxe führen, ein Formular an die Gewerbepolizei übermitteln und eine Eigenkontrolle für Lebensmittelangebote einrichten.
Agrotourismus erfordert also Zeit, Verfügbarkeit und die Bereitschaft, Gäste willkommen zu heissen. Das setzt eine familienverträgliche Organisation voraus und die Fähigkeit, zwischen Landwirtschaft, Beherbergung und Logistik zu jonglieren.
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