Bäuerliches Bodenrecht soll modernisiert werden

Der Bundesrat hat seine Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht verabschiedet. Mit der Vorlage will er das seit 1994 bestehende Gesetz modernisieren, das Prinzip der Selbstbewirtschaftung festigen, die Position von Ehepartnern auf landwirtschaftlichen Betrieben stärken und mehr unternehmerische Flexibilität schaffen.
Zuletzt aktualisiert am 9. Oktober 2025
von Renate Hodel
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Col De La Croix Jin
Das bäuerliche Bodenrecht regelt, wer in der Schweiz Landwirtschaftsland erwerben darf und zu welchen Bedingungen. (jin)

Das bäuerliche Bodenrecht regelt seit 1994, wer in der Schweiz Landwirtschaftsland erwerben darf und zu welchen Bedingungen. So schützt das bäuerliche Bodenrecht das Kulturland vor Spekulation und hält fest, dass nur Selbstbewirtschafterinnen und Selbstbewirtschafter landwirtschaftliche Grundstücke erwerben dürfen. Dieses Grundprinzip will der Bundesrat nun mit mehreren Massnahmen absichern.

Stärkung der Selbstbewirtschaftung

Nur wer selbst Landwirtschaft betreibt, soll künftig Land erwerben können. Damit will der Bundesrat den Trend stoppen, dass immer mehr juristische Personen oder Investoren Anteile an landwirtschaftlichen Grundstücken erwerben. Neu müssen mindestens 75 Prozent der Stimm- und Kapitalanteile einer Gesellschaft in Händen von selbstbewirtschaftenden natürlichen Personen liegen. Damit soll verhindert werden, dass Investoren oder Stiftungen Landwirtschaftsland als Kapitalanlage nutzen.

Ausserdem sollen Bewilligungsbehörden künftig Auflagen an den Grundstückserwerb knüpfen können – etwa zur tatsächlichen Bewirtschaftung – und die Bewilligung widerrufen dürfen, wenn diese nicht eingehalten werden.

Mehr Freiheit für unternehmerische Entscheidungen

Die Revision zielt auch auf modernere Rahmenbedingungen für die Betriebe. So soll die Belastungsgrenze – also die maximal zulässige Hypothekarbelastung – von 35 auf 50 Prozent des Ertragswerts angehoben werden. Das erleichtert Investitionen, etwa in Stallbauten oder Technik, ohne die Betriebe zu überfordern.

Neu soll zudem ein Baurecht für Pächterinnen und Pächter auf gepachteten Grundstücken möglich sein, damit auch sie Ökonomiegebäude oder Pflanzungen errichten können. Und erstmals wird eine Realteilung grosser Betriebe erlaubt, sofern daraus mehrere langfristig tragfähige landwirtschaftliche Gewerbe entstehen.

Stärkung der Ehepartner – insbesondere der Frauen

Eine weitere Achse der Revision betrifft das Familienrecht in der Landwirtschaft. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung der Ehepartner – meist Frauen –, die auf vielen Familienbetrieben massgeblich mitarbeiten. Sie sollen künftig beim Verkauf eines Hofs ein Vorkaufsrecht zum Ertragswert erhalten, direkt nach den selbstbewirtschaftenden Nachkommen. Zudem wird der Anrechnungswert grosser Investitionen vor der Hofübergabe oder im Erbfall realistischer berechnet, was für mehr Gerechtigkeit innerhalb der Familie sorgen soll.

Schliesslich sollen Ehepartner nach einer Scheidung oder Trennung die Möglichkeit erhalten, ihre finanziellen Ansprüche auch dann durchzusetzen, wenn dadurch die Belastungsgrenze überschritten wird.

Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband begrüsst die Neuerungen ausdrücklich. Präsidentin Anne Challandes spricht von einem «wichtigen Schritt zu mehr Gleichberechtigung und Anerkennung der Arbeit von Frauen auf den Betrieben». Auch die längere Abschreibungsdauer grosser Investitionen – neu 20 statt 10 Jahre – sei wichtig für mehr Gerechtigkeit innerhalb der Familie, insbesondere bei Hofübergaben und Scheidungen.

Kritik von Pro Natura

Widerstand kommt hingegen von Umweltorganisationen. Die neue Regelung zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch Nicht-Selbstbewirtschafter – insbesondere für Natur- und Landschaftsschutz – schränkt gemäss Pro Natura bewährte Praktiken stark ein.

Künftig wäre ein Erwerb von Landwirtschaftsland durch Kantone, Gemeinden oder Naturschutzorganisationen nur noch zulässig, wenn sich die Fläche in einer bestehenden Schutzzone befindet oder ein Objekt von nationaler Bedeutung nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz betroffen ist. «Damit würden viele wertvolle Flächen ausserhalb bestehender Schutzgebiete unzugänglich», warnt Pro Natura. Dies könne zu mehr Enteignungen führen und die bisher gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gefährden.

Nächste Etappe im Parlament

Das revidierte Gesetz soll nach Ansicht des Bundesamts für Landwirtschaft modernere und praxistaugliche Rahmenbedingungen schaffen. Mit der am 8. Oktober verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht soll ein seit 30 Jahren bestehendes Fundament der Schweizer Agrarordnung an heutige Realitäten angepasst werden. Mit der Revision werde der jungen Generation moderne Rahmenbedingungen gegeben, so das Bundesamt. Nun liegt der Ball beim Parlament, das voraussichtlich 2026 über die Vorlage beraten wird.