Wie vereinfachen andere Staaten ihre Agrarpolitik?
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Nationalrätin Meret Schneider (Grüne) verlangt in ihrer Motion, dass Käsereien, die ein Importgesuch für Milch für den Veredelungsverkehr stellen, keinen Anspruch mehr auf Verkäsungszulage haben. Und zwar auch dann, wenn die betreffenden Käsereien neben der Importmilch auch Käse aus Schweizer Milch fürs Inland produzieren.
Schneider nennt als Beispiel den Fall der Käserei Imlig, der die Zollverwaltung 2021 eine Importerlaubnis erteilt hatte, um Exportkäse für Deutschland zu produzieren. Während drei Jahren konnte die Käserei insgesamt 3 Millionen Kilo Milch importieren. Die Fachzeitung «Schweizer Bauer» hatte nach einem Gesuch gemäss Öffentlichkeitsprinzip Einsicht in die Bewilligung erhalten. Sowohl die Schweizer Milchproduzenten als auch der Schweizer Bauernverband lehnten die Importe damals mit Verweis auf die ausreichende Verfügbarkeit von Schweizer Milch deutlich ab.
Das aktuelle System bedeute, dass eine Käserei bei Kaufverhandlungen damit drohen könne, europäische Milch für die Produktion von Importkäse gegenüber Schweizer Milch zu bevorzugen, schreibt Schneider in ihrer Motion. Damit könne sie Preisdumping betreiben, worauf ein unfairer Wettbewerb zwischen Schweizer und Import-Milch entstehe.
«Dass deutsche Milch zu Schweizer Käse veredelt wird, ist angesichts der Tatsache, dass genügend Milch im Inland vorhanden wäre, einigermassen absurd. Das kann auch nur geschehen, weil dieser Prozess über die Verkäsungszulage, die Schweizer Käsereien für das Verkäsen von Schweizer Milch erhalten, quersubventioniert wird», so Schneider im Nationalrat. Und weiter zum Ziel ihrer Motion: « Damit würde der Anreiz, billige Milch zu importieren wegfallen, da sich die Verkäsung nicht mehr lohnen würde und nicht mehr quersubventioniert werden könnte. In meinen Augen ist es paradox, nur wegen Überkapazitäten der Milchindustrie durch die Verarbeitung von Importmilch die Schweizer Käseexporte direkt zu konkurrenzieren.»
Die Verkäsungszulage hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Käse zu verbessern. Dies weil die Schweizer Milch mehr kostet als die EU-Milch und damit für die Käseherstellung der Rohstoff teurer ist.
Die Zulage wird pro Kilo verkäste Milch an die Käsereien ausbezahlt - derzeit 15 Rappen pro Kilo. Die Käser müssen die Zulage an die Milchproduzenten weiterleiten.
Aufgrund des Widerstandes gegen die Gesuche von grossen Landwirtschaftsverbänden, erstaunte es nicht, dass praktisch alle bäuerlichen Nationalrätinnen und Nationalräte die Motion von Schneider unterstützten. Die Motion wurde mit 105 Stimmen gegen 65 Stimmen bei 14 Enthaltungen klar angenommen und geht nun in den Ständerat.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er verweist darauf, dass für Importmilch für Veredelungsverkehr ohnehin keine Verkäsungszulage ausbezahlt werde. Die Verkäsungszulage habe deshalb auch keinen direkten Zusammenhang zum Veredelungsverkehr. Weiter bestehe keine rechtliche Grundlage, um die Auszahlung der Zulage für verkäste Milch an Milchverwerterinnen und -verwerter zu verweigern, die Schweizer Milch verkäsen und zusätzlich ein Gesuch für den Import von Milch im Veredelungsverkehr stellen.
Beim aktiven Veredelungsverkehr werden Waren vorübergehend importiert, um sie zu verarbeiten. Danach werden die Waren wieder exportiert. Der Veredelungsverkehr ist bewilligungspflichtig.
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