Gefragt sind Vielfalt, Wettbewerb und Freiraum
Neben staatlichen Interventionen braucht es Vielfalt und Wettbewerb damit sich die Landwirtschaft weiterentwickelt, s...
Die Bäuerinnen und Bauern haben sich in hoher Anzahl für aufgrund der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» neu eingeführten Produktionssystembeiträge angemeldet.
Eine für die Umsetzung der PaIv erfreuliche Angelegenheit, die aber finanzielle Konsequenzen hat. Denn die Anzahl Anmeldungen liegt höher, als ursprünglich geschätzt. Der Bund muss deshalb Mittel innerhalb der Direktzahlungen umverteilen, um die Programme zu finanzieren.
«Aus unserer Sicht handelt es sich um ausgewogenen Reduktionen», sagte Simon Hasler, zuständig für Direktzahlungen beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), an einem Mediengespräch zu den neuen Agrarverordnungen. Konkret stehen künftig 37 Millionen weniger bei der Versorgungssicherheit, 31 Millionen weniger bei der Biodiversität und 33 Millionen weniger bei den Produktionssystembeiträgen zur Verfügung.
Der jetzige Entscheid habe auch den Vorteil, dass es für 2024 und 2025 stabile Beitragsansätze geben werde, so Hasler. «Das sorgt für Planungssicherheit bei den Bauernfamilien.»
Die Umlagerungen stossen in der Branche auf Kritik, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der Bund die Mittel des Agrarbudgets aufgrund von Sparmassnahmen allgemein um 2,2 Prozent senken will. Hier hat aber das Parlament noch das letzte Wort. Das BLW habe diese Sparmassnahmen aktuell schon berücksichtigt, da die Resultate der parlamentarischen Verhandlungen noch nicht vorlägen, erklärte der stv. BLW-Direktor Jean-Marc Chappuis.
Mit den Umlagerungen und den Sparmassnahmen komme es für betroffene Bauernfamilien zu einer doppelten Bestrafung, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung. Er fordert das Parlament auf, die allgemeine Kürzung in der Wintersession rückgängig zu machen. «Der SBV bedauert, dass bei der Planung der neuen Programme die Finanzierung ungenügend berücksichtigt wurde und dass es nun im Nachhinein zu diesen Umlagerungen kommt», heisst es weiter.
Ähnlich wie der Bauernverband sehen es die Schweizer Milchproduzenten (SMP). Sie halten insbesondere die Rindviehhalterinnen und -halter für doppelt bestraft. Der Bund habe bei der Planung der neuen Produktionssystembeiträge die Finanzierung unsorgfältig organisiert, lautet der Vorwurf der Dachorganisation der Milchproduzenten.
«Es war immer bekannt, dass es zum Umlagerungen kommen wird, wenn es mehr Mittel für die neuen Programme braucht», sagt Simon Hasler. Beim Einführen solcher Programme sei es jeweils sehr schwer, die Beteiligung einzuschätzen, da jegliche Erfahrungswerte fehlten.
Das BLW habe aufgrund der erfolgten Anmeldungen frühzeitig gesehen, dass die Beteiligung höher sei und sei deshalb entsprechend mit den Umlagerungen in die Vernehmlassung gegangen. Die Schätzung nach den Anmeldungen habe sich als zutreffend erwiesen, weshalb die Umlagerungen nun zum Zuge kämen. Für die weiteren Jahre sei die Schätzung nun deutlich einfacher, so Hasler.
Das BLW habe mit dem Bauernverband Sitzungen bezüglich der Umlagerungen durchgeführt, ergänzte Jean-Marc Chapuis. «Und der Bundesrat hätte rasch reagieren können, wenn es für die neuen Programme doch nicht so viele Mittel gebraucht hätte», betonte er.
Denn Milchproduzenten stösst es besonders sauer auf, dass die Beiträge für «Besonders tierfreundliche Stallhaltung» (BTS) von 90.- auf 75.- pro Grossvieheinheit gekürzt werden.
Das BLW argumentiert, dass beim BTS die Aufwände nicht mehr so gross seien, wenn das System einmal eingeführt sei. Dies etwa im Gegensatz zum «Regelmässigen Auslauf im Freien» (RAUS), der mit höherem Aufwand verbunden sei.
Dieses Argument überzeugt Reto Burkhardt von den Schweizer Milchproduzenten nicht. Die Investitionen, um BTS auf dem Betrieb einzuführen, seien sehr hoch. «Die Betriebe mit BTS haben bei diesen Investitionen die Beiträge eingerechnet. Mit einer nachträglichen Kürzung werden diese Betriebe bestraft», so Burkhardt.
Eine Änderung gibt es nach der Vernehmlassung bei der Milchstützungsverordnung. So werden die Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage weiterhin an die Milchverwerter und nicht direkt an die Produzentinnen und Produzenten ausbezahlt. Damit kam das BLW u.a. den Schweizer Milchproduzenten entgegen, die bei einer direkten Auszahlung Druck auf die Milchpreise befürchtet hatten. Neu müssen die Milchverwerter aber aufzeigen, wie sie die Zulagen weitergeben. «Wir wollen diesbezüglich mehr Transparenz, auch für die Produzenten», betonte Manuel Leuenberger vom BLW. Aufgrund der dafür nötigen Anpassungen kommt die neue Regelung erst ab Anfang 2025 zum Tragen.
Aufgrund der höheren Aufwände beim Herdenschutz führt der Bund einen neuen Zusatzbeitrag bei der Sömmerung ein. Ab 2024 stehen 4 Millionen zusätzlich zur Verfügung. Das BLW betont, dass die Betriebe auch mit der revidierten Jagdverordnung zumutbare Schutzmassnahmen treffen müssten und damit insbesondere der personelle Aufwand entschädigt werde.
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