Überraschung auf den Feldern: Reis statt Karotten
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Während der Agrarpolitik 2014-2017 konnten dank der Neuausrichtung der Direktzahlungen – unter anderem mit Hang- und Offenhaltungsbeiträgen sowie Alpungs- und Sömmerungsbeiträgen – Anreize für die Bewirtschaftung von Flächen in ungünstigeren Lagen geschaffen werden. Und diese Anreize zur Offenhaltung der Kulturlandschaft hätten sich grundsätzlich sowohl in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche, insbesondere hinsichtlich der Hang- und Steillagen, als auch im Sömmerungsgebiet bewährt, teilt das Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage mit.
So sei unter anderem der abnehmende Trend bei der Sömmerung von Tieren gebrochen worden und die Zahlen zur Entwicklung der Sömmerung und zur Entwicklung des Tierbestands auf Sömmerungsbetrieben von 2017 bis 2020 zeigten, dass sich die Anzahl der gesömmerten Tiere seither auf der Höhe von total rund 300’000 bis 310’000 Normalstössen grundsätzlich eingepegelt und stabilisiert hätten.
Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 verschoben sich die Direktzahlungen auch verstärkt vom Tal- ins Berggebiet: Die Ausgaben in der Sömmerung stiegen von 101 Millionen Franken im Jahr 2013 auf 171 Millionen Franken im Jahr 2016 und in der Bergregion stiegen sie in derselben Zeitspanne von 871 Millionen Franken auf 898 Millionen Franken. Seit 2016 sind die Ausgaben laut Bundesamt für Landwirtschaft stabil geblieben und betrugen 2021 172 Millionen Franken im Sömmerungsgebiet und 897 Millionen Franken im Berggebiet.
Seit knapp zwei Jahren greifen zudem auch Änderungen im Bereich der Strukturverbesserungen, welche den steigenden Anforderungen im Bereich Infrastruktur in den Sömmerungsgebieten Rechnung tragen. So wurden auf Anfang 2021 alle Maximalpauschalen für Beiträge und Investitionskredite für die Sömmerungsbetriebe um 20 Prozent erhöht. Die rechtlichen Anforderungen an Stallbauten und an die Unterkünfte für das Alppersonal sind gegenüber früher stark gestiegen und teilweise besteht infrastrukturell grosser Nachholbedarf, da aus wirtschaftlichen Gründen zum Teil lange wenig in die Infrastruktur investiert worden ist.
Dass die Beiträge und Förderungsgelder im Bereich Alpwirtschaft und Sömmerung durchaus ihre Berechtigung haben, unterstreicht nun auch eine Studie eines internationalen Teams unter der Federführung vom arktischen Universitätsmuseum Norwegens, an der auch Forschende der Universitäten Bern und Basel mitgearbeitet haben. Die Untersuchungen des Teams hätten gezeigt, dass menschliche Aktivitäten sich nicht nur negativ auf die Biodiversität auswirken würden, so die Universität Bern zur veröffentlichten Studie. Unter anderem Sedimentproben aus dem 1’900 Meter über Meer gelegenen Sulsseewli im Berner Oberland würden belegen, dass die Artenvielfalt von Pflanzen in der Umgebung des Sees mit der menschlichen Landnutzung stark angestiegen sei. Die Alpwirtschaft lasse in der Höhe neue ökologische Nischen und Lebensräume entstehen.
Die Ergebnisse beleuchteten den Zusammenhang zwischen extensiver Weideviehhaltung, genügend Niederschlag und der einzigartigen subalpinen und alpinen Pflanzenvielfalt in den europäischen Alpen. Welche Bedeutung eine nachhaltige Alpbewirtschaftung habe, zeige auch die veränderte Landnutzung in den Bergen der letzten 50 Jahre: Da auf zahlreichen Alpen die Bewirtschaftung aufgegeben worden sei, dehne sich der Wald aus, was sich auf die Wiesenpflanzen negativ auswirke. So gesehen komme der Alpwirtschaft in Zeiten des Klimawandels eine neue Bedeutung zu und zeige, dass ein moderates Mass an menschlicher Bewirtschaftung notwendig sei, um angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung die derzeitige hohe Pflanzenvielfalt subalpiner und alpiner Ökosysteme zu erhalten.
Die Bewirtschaftung in topografisch und klimatisch ungünstigen Lagen werde seit 2014 quasi unverändert gefördert, unterstreicht das Bundesamt für Landwirtschaft. Die Hauptzielsetzung sei die Offenhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Berg- und Grenzregionen und die Offenhaltung der Sömmerungsflächen auf den Alpen. So gibt es finanzielle Anreize mit Sömmerungs-, Alpungs-, Hang-, Steillagen- und Offenhaltungsbeiträgen. Ferner gibt es auch für landwirtschaftliche Nutzfläche im Berggebiet und Grenzregionen Versorgungssicherheitsbeiträge, die auf der Grünfläche einen minimalen Tierbesatz voraussetzen. Diese Beiträge unterstützen die Produktion in solchen Gebieten – und wie die Studie zeigt auch die Biodiversität.
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