Von hier kommen die Weihnachtsbäume auf dem Casinoplatz in Bern
Familie Grütter hegt und pflegt auf ihrem Hof im Emmental einige tausend Tannen, die an Weihnachten in den Berner Stu...
Während den Kriegsjahren wurden vermehrt Stimmen laut, die nach der Wirtschaftlichkeit der Tiere fragten. Der Verband unternahm unter anderem auch Anstrengungen für die Förderung der Gesundheit der Schweizer Rinder.
Ein bedeutendes Beispiel ist der Kampf gegen die Rindertuberkulose (TBC). Schon 1938 wurde die Tuberkulose-Impfung für alle jungen Stiere am Zuchtstiermarkt obligatorisch. Wenig später wurde die TBC-Freiheit der Stiere in den ZM Katalogen vermerkt. 1942 wurde die TBC-Freiheit für alle aufgeführten Stiere an den Zuchtstiermärkten obligatorisch. Im selben Jahr trat auch das Obligatorium der TBC-Bekämpfung in Kraft. Ein Jahr später kam die Weisung der Abteilung für Landwirtschaft EDV, nur noch TBC-freie Tiere ins Herdebuch aufzunehmen.
Die verschiedensten Massnahmen zeigten ihre Wirkung. 1947 konnte der Kanton Graubünden als tuberkulosefrei erklärt werden. Nach dem Erlass eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Rindertuberkulose mit Vollziehungsverordnung (1951) wurden ab 1952 nur noch Stiere aus TBC-freien Beständen, die dem staatlichen Bekämpfungsverfahren angeschlossen waren, an den Zuchtstiermärkten zugelassen. Ab 1955 wurden nur noch TBC-freie Tiere ins Herdebuch aufgenommen und vier Jahre später (1959) konnte der Schweizer Rindviehbestand als TBC-frei erklärt werden.
Der Kampf zur Ausrottung dieser Krankheit dauerte gut zwanzig Jahre und verursachte einen Aufwand von über 285 Millionen Franken.
Folge 5/12. Dieses Jahr feiert Braunvieh Schweiz sein 125. Verbandsjubiläum. Eine gute Gelegenheit, in den Archiven zu stöbern und einen Blick in die Geschichtsbücher zu werfen. In den nächsten zwölf Monaten werden wir Beiträge jeder Dekade von der Gründung bis heute publizieren und einen Blick in die Zukunft werfen.
Nach der offiziellen Einführung der Zuchtfamilienschauen für männliche und weibliche Stammtiere in den Genossenschaften (1936) wurden 1942 die Halteprämienschauen nach einem Reglement des Bundes eingeführt. An einer Sonderbeurteilung am Zuchtstiermarkt Zug wurden die Zuchtfamilien- und Halteprämienstiere auf Lebenszeit als Herdebuchtiere anerkannt. 1952 wurde auch die lebenslängliche Herdebuchberechtigung von Stieren des ZM Rapperswil anerkannt.
Die Anforderungen an die ZM-Stiere wurden erhöht, zum Beispiel mit einem Obligatorium für Weidehaltung oder Alpung für Zuchtstiere (1941) und einer Erhöhung der Milchleistungsabstammung im Jahre 1952.
1942 konnte auch zum ersten Mal ein Winterzuchtstiermarkt in Sargans durchgeführt werden. Später, im Jahre 1956, wurde der Rapperswiler ZM nach Zug verlegt, als sogenannter ZM Zug II. Bis zur Zusammenlegung im Jahre 1964 wurden beide Stiermärkte in Zug weitergeführt.
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