Die Angst vor dem Jordan-Virus

2021 wurde das global auftretende, äusserst schädliche Jordan-Virus erstmals in Schweizer Tomaten nachgewiesen. Für betroffene Betriebe hat das gravierende Folgen. Die Branche rechnet mit einer weiteren Ausbreitung des Virus.
Zuletzt aktualisiert am 4. Februar 2022
von David Eppenberger
5 Minuten Lesedauer

Während die Bevölkerung auf das Ende der Corona-Pandemie hofft, bereiten sich die Tomatenproduzenten auf das nächste Virus vor. Der Mensch ist davon zwar nicht betroffen, zumindest nicht direkt. Doch im schlimmsten Fall steht ein Teil der einheimischen Tomatenproduktion auf dem Spiel. Seit letztem Jahr ist nämlich klar: Das weltweit gefürchtete Jordan-Virus ist definitiv in der Schweiz angekommen.

Dieser verursacht vor allem in Tomaten und Peperoni grosse Schäden. Das Virus verbreitet sich rasend schnell, ist äusserst widerstandsfähig und lässt sich nur mit grossem Aufwand wieder aus betroffenen Gewächshäusern entfernen. Wer bei einem Befall nichts unternimmt, kann die Tomatenproduktion in den folgenden Jahren vergessen. Das Jordan-Virus ist gemäss Pflanzengesundheitsverordnung als sogenannter potenzieller Quarantäneorganismus gelistet und somit melde- und bekämpfungspflichtig.

Das gilt nur schon für den Verdacht wie im Fall des Thurgauer Betriebs, auf dem im letzten Sommer zum ersten Mal Schweizer Tomaten positiv getestet wurden. Dem betroffenen Gemüsegärtner fielen leichte Verfärbungen an den Früchten auf. Nach der sofortigen Sperrung des Betriebs führte der kantonale Pflanzenschutzdienst die gemäss offiziellem Jordan-Virus-Notfallplan des eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes (EPSD) vorgesehenen Massnahmen aus. Im Kanton Thurgau in der Person von Florian Sandrini.

Ausbreitung des Virus verhindern

Bei offiziell verfügter Quarantäne wird der Zutritt für Mitarbeitende sofort auf ein Minimum reduziert, nichts darf mehr rein oder raus. Nach dem positiv ausgefallenen PCR-Test zählt jede Minute. «Es soll verhindert werden, dass infiziertes Material den Betrieb verlässt und sich das Virus weiter ausbreitet», erklärt Florian Sandrini. Was in einem solchen Moment auf den Betriebsleiter zukomme, sei vor allem auch psychisch belastend. Deshalb wurde die Identität des Betriebes bewusst nicht preisgegeben.

«Auch um zu verhindern, dass nicht plötzlich Medienschaffende auf dem Betrieb herumstehen und die Arbeiten behindern», sagt Sandrini. Und diese sind in der ersten Phase intensiv: So müssen sofort mögliche Eintrittswege des Virus ins Gewächshaus gesucht werden. Vor allem der obligatorische Pflanzenpass ist hier wichtig, mit dem die Herkunft der Setzlinge oder von Saatgut eindeutig identifiziert und andere Gemüsebetriebe über eine mögliche Gefahr informiert werden können.

Das Risiko der Übertragung über Jungpflanzen wird besonders hoch eingeschätzt. Doch er überträgt sich auch über Saatgut, Bewässerung, Gemüsekisten oder Werkzeuge. Erfahrungen von befallen Betrieben im Ausland zeigen, dass die ursprüngliche Infektionsquelle meistens nicht mehr eindeutig eruiert werden kann. Das gilt auch für den betroffenen Thurgauer Betrieb. Oft wird der Befall zu spät entdeckt, auch weil die Symptome nicht eindeutig erkennbar sind.

Das Jordan-Virus im Überblick

Das Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV) wurde erstmals im Jahr 2014 in Israel nachgewiesen, deshalb wird es auch Jordan-Virus genannt. Seither breitet es sich weltweit aus. Es zählt zu den für Pflanzen besonders gefährlichen Tobamo-Viren. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Das Jordan-Virus führt vor allem in Tomatenkulturen zu Totalausfällen, falls es nicht eliminiert wird. Es ist höchst aggressiv und bleibt selbst verdünnt noch stark ansteckend. Es überlebt Temperaturen bis zu 90 Grad und soll auch nach 50 Jahren in getrocknetem Pflanzensaft noch infektiös sein. Übertragen wird es über Jungpflanzen, Saatgut, Arbeitsgeräte wie Messer oder Scheren, Transportkisten sowie Hände, Kleidung oder Haare. Mehr Infos: www.jordanvirus.agroscope.ch

Im Biogewächshaus ist Tilgung schwieriger

Ebenfalls möglichst schnell eruierte Florian Sandrini mögliche Ausbreitungswege von verseuchtem Material aus dem Betrieb heraus, beispielsweise über Transporte. Weitere potenzielle Infektionsherde in der Umgebung wurden mit Proben ausgeschlossen. Schliesslich folgte die finale Tilgung des Virus. Dabei muss der ganze befallene Pflanzenbestand abgeräumt und in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden. Das Gewächshaus inklusive aller Geräte wird mehrmals mit einem Desinfektionsmittel eingeschäumt. Schwieriger als bei Hors-sol-Betrieben wird es für Biobetriebe, weil die Kulturen dort im Boden wachsen.

Experten gehen nämlich davon aus, dass das Jordan-Virus dort bis zu 50 Jahre überlebt. Sandrini rechnet damit, dass der Thurgauer Betrieb ab Februar wieder in die Produktion einsteigen darf, wenn alle Tests negativ sind. Ein Teil der hohen Kosten für die Reinigung, Entsorgung sowie die Aufwände des Pflanzenschutzdienstes werden vom Bund und Kanton getragen.

Für den Erwerbsausfall kommt der Staat ebenfalls teilweise auf, die Höhe variiert allerdings zwischen den Kantonen. Klar ist: ein beträchtlicher Teil bleibt bei den Betrieben hängen. Und das macht vielen in der Branche Angst. Auch weil sie nun beim Thurgauer Kollegen erstmals gesehen haben, was ein Jordan-Virus-Befall wirklich bedeutet.

Prävention ist alles

Obwohl erste gegen das Jordan-Virus resistente Tomatensorten bereits verfügbar sind und auch an einer Impfung geforscht wird, bleiben den Gemüseproduzenten im Moment vor allem präventive Massnahmen, um den Eintritt des Virus ins Gewächshaus zu verhindern. Dazu gehören nicht nur strenge Zugangsbestimmungen oder regelmässiges Testen von Pflanzen, sondern auch das konsequente Tragen von Schutzkleidung und vor allem das Reinigen von Werkzeugen wie beispielsweise der Erntemesser. Der Bund lässt zudem für die Früherkennung ein Monitoring durchführen, in dessen Rahmen Fachleute in Schutzanzügen präventiv Proben in Gewächshäusern in allen Regionen der Schweiz nehmen.

Allerdings erinnert das Ganze an die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hält trotzdem daran fest. Da das Virus in der Schweiz erst einmal aufgetreten sei, seien die Kriterien für eine Regulierung nach wie vor gegeben und die amtliche Bekämpfung lohne sich, um grossen Schäden in der Tomatenproduktion vorzubeugen, teilt Mediensprecherin Florie Marion auf Anfrage mit. In der Branche ist man sich aber einig: Es ist nicht die Frage ob, sondern wann sich das Jordan-Virus in der Schweiz endgültig ausbreitet. Trotz aller Prävention.

Existenzen stehen auf dem Spiel

Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann es jeden Gemüsegärtner treffen. In einem modernen auf den Tomatenanbau spezialisierten Gewächshaus stehen dann schnell mehrere Millionen Franken auf dem Spiel, nur schon durch den Erwerbsausfall. Der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) befürwortet und unterstützt die vorgeschriebenen Massnahmen des Bundes.

«Die Branche ist sich einig, dass alles unternommen werden muss, um das Virus zu bekämpfen», sagt Michael Amstalden vom VSGP.  Trotzdem sollten drastische Massnahmen gut überlegt sein. Beispielsweise wenn die Vernichtung der Hummelvölker auf dem Betrieb verordnet wird. «Da läuft dann vorläufig nichts mehr mit der Bestäubung.»

Dabei könnte ein Teil der Ernte durchaus noch verkauft werden, wenn sie in einem nicht betroffenen Abteil wachsen. Gemäss rechtlichen EU-Grundlagen – und diesen unterliegt in der Causa Jordan-Virus auch die Schweiz im Rahmen der bilateralen Agrarabkommen – dürfen Tomaten von betroffenen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen vermarktet werden. Das wird beispielsweise in Holland offenbar bereits im grösseren Stil gemacht, um den Betrieben das Überleben zu ermöglichen. Dort sind über 500 Hektaren Gewächshausflächen betroffen.

Hermetisch abgeriegelt

Auch im Fall im Kanton Thurgau gelangten nicht-symptomatische Tomaten aus den nicht befallenen Abteilen in die Verkaufsläden, nachdem sichergestellt worden war, dass durch die Transportwege keine Gefahr für andere Produktionsbetriebe bestand. Gemäss BLW gehe gemäss aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nur ein minimales Risiko von diesen Früchten aus.

Diese Möglichkeit der Abverkäufe sei wichtig, findet Michael Amstalden: «Betroffene Produzenten können so wenigstens einen Teil der immensen Kosten durch den Ertragsausfall etwas mindern». Denn unter den Gemüsegärtnern gebe es Bedenken, ob die staatlichen Mittel mittelfristig ausreichen, um die Erwerbsausfälle nur schon teilweise zu decken. Privat versichern lässt sich das Ganze auch nicht wirklich. AXA Winterthur hat sich ab diesem Jahr aus dem betroffenen Geschäftsfeld verabschiedet und bei der Gartenbau-Versicherung der Schweizer Hagel ist ein entsprechendes Angebot zurzeit sistiert.

Die ersten Tomaten in den Gewächshäusern sind gepflanzt, viele hermetisch abgeriegelt von der Aussenwelt. Einige Tomatenproduzenten experimentieren bereits mit Jordan-Virus-resistenten Sorten. Auf diesen beruhen letztlich die Hoffnungen. Bis es wirklich soweit ist, müssen nun die nächsten Jahre möglichst unbeschadet überstanden werden.