Der Biber: Biodiversitätsförderer und Störenfried zugleich

In den letzten Jahren sind in und an Schweizer Gewässern immer mehr Biber zu beobachten. Unter anderem mit der Ausbreitung der Biberpopulation auch an kleineren Gewässern ist zunehmend auch die Landwirtschaft von den Folgen direkt betroffen.
Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2023
von Renate Hodel
3 Minuten Lesedauer
Biber Christof Angst Info Fauna BAFU

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der Biber in der Schweiz ausgerottet. Rund 150 Jahre später wurde er in den 1950er-Jahren wieder angesiedelt und ist heute wieder verbreiteter anzutreffen. So ist der Biber durch das Jagdgesetz geschützt, gilt aber gemäss der aktuellsten Roten Liste nicht mehr als gefährdet.

Der Biber prägt seinen Lebensraum wie kein anderes Tier: Damit er in seinem Biberbau vor Feinden geschützt ist, staut er kleine Gewässer. Mit dem Bau seiner Dämme trägt er unter anderem zur Förderung der Artenvielfalt bei, indem er neuen Lebensraum für wasserliebende Tierarten schafft. Die Aktivitäten des Bibers können aber auch zu Konflikten führen – insbesondere mit der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft. Ausserdem kann das Tier Schäden an Uferwegen oder Hochwasserschutzbauten verursachen oder sogar Weltkulturerbe bedrohen. So gefährdet der Biber beispielsweise eine archäologisch wichtige Fundstelle im Inkwilersee, wo der Biber Tunnelgänge gräbt und so die geschützten Pfahlbauten zerstört.

Biber Verbreitungsgebiet Schweiz Info Fauna
Der Biber hat heute einen grossen Teil der potentiell besiedelbaren Gewässer in der Schweiz besetzt. (info fauna)

Der Biber ist auf dem Vormarsch

«Die Erhebung des Bestandes 2008 ergab rund 1600 Biber – im Jahr 2019 schätzte info fauna, das nationale Daten- und Informationszentrum der Schweizer Fauna, wo auch die Biberfachstelle des BAFU angesiedelt ist, den Biberbestand auf rund 3500 Tiere», sagt Dorine Kouyoumdjian vom Bundesamt für Umwelt BAFU.

Mehr Biber bedeuten aber auch mehr Konfliktpotential: Insbesondere in Regionen, wo Gewässerräume und Landwirtschaft zwischen dicht besiedelten Gebieten sowieso schon sehr eng beieinander sind und sich einen begrenzten Raum teilen müssen. Die Bauern würden unter anderem in der Bewirtschaftung der Felder eingeschränkt, da der Wasserhaushalt der Felder durch die Aktivität der Biber gestört werde, erklärt Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband: «Insbesondere in einem regnerischen Frühling wie dieses Jahr können die Felder noch weniger gut abtrocknen, damit sie beispielsweise mit Kartoffeln bepflanzt werden können.»

Konflikte vermeiden oder so verringern, dass sie tolerierbar werden

Der Biber hat heute einen grossen Teil der potentiell besiedelbaren Gewässer in der Schweiz besetzt. So positiv die Aktivitäten des Bibers für die Biodiversität sind, so problematisch können sie werden, wenn diese Aktivitäten in stark verbauten und durch Infrastruktur eingeengten Gewässern stattfinden. Das Ziel im Umgang mit dem Biber für die Zukunft muss es laut BAFU darum sein, dass der Biber als ganz normaler Teil unserer Landschaft wahrgenommen wird und dass Konflikte mit menschlichen Nutzungsansprüchen minimiert werden.

Das tolerierbare Koexistenzen funktionieren, zeigen Beispiele im Berner Seeland oder Aargauer Reusstal. Allerdings braucht es dazu Kompromissbereitschaft von Landwirtschaft und Naturschutz gleichermassen sowie die wohlwollende Unterstützung von Kantonen und Bund.

Koexistenz finden

Und so nehmen mit der wachsenden Anzahl an Biber auch die Biberschäden zu, was eine friedliche Koexistenz von Biber und Landwirtschaft nicht unbedingt fördert. Die jährlichen Entschädigungen in der Schweiz variieren laut BAFU zwischen 30’000 bis 80’000 Franken pro Jahr. Allerdings gestalte sich die Schadenregulierung kantonal unterschiedlich und sei oft abhängig davon, ob Schutzmassnahmen getroffen worden seien oder nicht, erläutert Thomas Jäggi. Kulturschäden würden nur entschädigt, sofern sie ausserhalb des sogenannten Gewässerraumes liegen – Schäden an Infrastrukturanlagen wie Wegen und Leitungen würden bisher nicht entschädigt. «Die Kosten der Reparatur gehen zu Lasten des Werkeigentümers, häufig der Gemeinde oder gar des Bauern», erklärt Thomas Jäggi. Im Rahmen der Änderung des Jagdgesetzes wird hier allerdings eine Entschädigungslösung erwartet: Im revidierten Jagdgesetz soll ein Anliegen der Kantone verankert werden, dass die Entschädigung von Infrastrukturschäden, die der Biber verursacht, vorsieht.

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