Zeitdruck und Herausforderungen
Und dies dürfte auch bis nach der Vernehmlassung zur neuen Jagdverordnung so bleiben. Diese geht laut BAFU diesen Frühling in die Vernehmlassung. Über die Inkraftsetzung der Verordnung werde der Bundesrat im Laufe des Jahres 2024 entscheiden, so das BAFU weiter. Vorgesehen sei, dass die Ausführungsbestimmungen des revidierten Jagdgesetzes per 1. Februar 2025 in Kraft treten. Zwischen Vernehmlassung, wo die nach wie vor offenen Punkte geklärt werden sollen, und des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen bleibt also nicht viel Zeit.
So äussert auch Daniel Mettler Bedenken über das enge Zeitfenster bis zur Einführung der neuen Bestimmungen: «In der Tierhaltung ist die Zucht jeweils ein langfristiger Prozess – es braucht einen Planungshorizont für die Züchterinnen und Züchter und natürlich auch für die späteren Halterinnen und Halter, welche die Hunde nachfragen, um ihre Herden zu schützen.»
Dieser Planungshorizont könne mit dem engen Zeitfensters zwischen Vernehmlassung und Inkrafttreten der neuen Bestimmungen kaum gewährleistet werden. «Da kann aber niemand etwas dafür, das liegt in der Dynamik der Revision der Gesetzgebung», sagt Daniel Mettler und ergänzt: «Trotzdem wird dieses Problem nicht innerhalb von ein paar Monaten lösbar sein und entsprechend könnte es dann in ein bis zwei Jahren tatsächlich Lücken geben und es könnten Hunde fehlen.»
Diese Befürchtungen teilt auch der Verein Herdenschutzhunde Schweiz: «Leider mussten wir in den vergangen beiden Jahren mehrheitlich in die Vorleistung und gerade jetzt sind wir besorgt, ob unsere Vereinsmitglieder an der Basis die Arbeit im laufenden Jahr wie vorgesehen weiterführen können», erklärt Martin von Wyl.
Und auch der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband SAV zeigt sich besorgt: «Bereits jetzt sind zu wenige Herdenschutzhunde verfügbar und es gibt teilweise lange Wartezeiten – wir befürchten, dass sich diese Situation nun noch verschärfen wird», sagt SAV-Geschäftsführerin Selina Droz.