Ernteversicherung und Biodiversität auf dem Acker

Im Juni letzten Jahres verabschiedete das Parlament die Gesetze zur Agrarpolitik 22+. Diese Woche hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2024 eröffnet, wo diese Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am 26. Januar 2024
von Jonas Ingold
3 Minuten Lesedauer
Bewaesserung Jin 2

Der Klimawandel setzt der Landwirtschaft zu, unter anderem durch lange Phasen der Trockenheit. Versicherungen sind hier eine Möglichkeit, finanzielle Verluste in Grenzen zu halten, wenn die Ernte leidet. Allerdings sind längst nicht alle Flächen entsprechend versichert. Der Bund will, dass der versicherte Anteil steigt und unterstützt künftig die Ernteversicherungen mit einer Prämienverbilligung von maximal 30%.

Prämienverbilligungen für Frost und Trockenheit

Dabei schliesst das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einen Vertrag mit den Versicherungen ab. Die Abwicklung der Prämienverbilligungen liegt dann bei den Versicherern, was ein effizientes System ermöglichen soll, wie Bernard Belk, Vizedirektor des BLW und verantwortlich für den Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung, an einem Mediengespräch erläuterte. Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten die Verbilligung transparent von ihrer Prämienrechnung abgezogen.

Prämienverbilligungen wird es nur bei Versicherungen gegen Trockenheit und Frost geben. Für anderes, etwa Hagelversicherungen, müssen die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter weiterhin allein aufkommen.

Eingeführt werden soll das System ab 1. Januar 2025. Weil es der Bund aber nur als Anschubfinanzierung versteht, ist es auf 8 Jahre beschränkt. Danach sollen die Prämienverbilligungen ein Ende haben.

Staatliche Versicherungs-Unterstützung weltweit im Hoch

Die staatliche Unterstützung von Ernteversicherungen nimmt weltweit zu. Aktuell sind global rund 80% der Ernteversicherungen in Public-Private-Partnership eingebunden. Zwischen 2016 und 2022 ist der Anteil der versicherten Ernteflächen weltweit von 27,7 auf 40,8% gestiegen. Dies vor allem als Folge von PPP in China, Indien und Brasilien. In den meisten Ländern liegt die Unterstützung aber deutlich höher als die im Schweizer Landwirtschaftsgesetz festgelegten maximal 30% Prämienverbilligung.

Mehr zu Agrarversicherungen vor dem Hintergrund des Klimawandels findest du in den LID-Artikeln "Extremwetter fordert Agrarversicherungen" und "Agrarversicherungen im Klimawandel".

3,5% auf der Ackerfläche werden angepasst

Äusserst umstritten in der Landwirtschaft ist das Anlegen von 3,5% Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerflächen. Eigentlich hätte diese Anforderung bereits dieses Jahr in Kraft treten sollen, doch mit der Annahme der Motion von Esther Friedli, die ein Verschiebung forderte, hat der Bundesrat den Start auf 2025 verlegt. Zudem schlägt die Regierung im Verordnungspaket eine Flexibilisierung der Anforderungen vor.

  • Neu müssen nur 3,5% der offenen Ackerfläche als BFF angelegt werden, nicht mehr wie bisher der Ackerflächen inklusive Kunstwiesen.
  • Zusätzlich können Hecken, Feld- und Ufergehölze der Qualitätsstufe 2 der BFF angerechnet werden.
  • Betriebe, die über 25% BFF aufweisen, sind von der 3,5%-Anforderung ausgenommen.

Gemäss Bernard Belk werden damit die bestehenden Leistungen der Betriebe für die Biodiversität stärker berücksichtigt. Aufgrund der Flexibilisierung werde es aber zu einer Wirkungsreduktion von 40% kommen, weil nur 5600 statt 9300 neue Hektaren BFF im Ackerbau zustande kämen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai 2024. Das gesamte Verordnungspaket ist auf der BLW-Website abrufbar.