Ein Rohstoff mit Zukunft: Warum Schafwolle Häuser warmhält
Zweimal im Jahr werden Schafe geschoren. Der grösste Teil ihrer Wolle landet heute nicht im Kleiderschrank, sondern i...

Ob ein Hund geeignet ist, Nutztiere im Sömmerungsgebiet zu beschützen, überprüft der Bund mittels der sogenannten Eignungsprüfung (EP). Spätestens beim zweiten Mal müssen Hunde die Prüfung bestehen, damit sie als anerkannte Herdenschutzhunde gelten. Beratung, Erfassung, Auszahlungen oder auch Gelder für die Zucht wurden vor der Revision von AGRIDEA im Auftrag des Bundes durchgeführt und sind nun seit rund einem Jahr Sache der Kantone. Für die EP der Hunde sowie Infoveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Prüfung ist weiterhin das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zuständig.
«Der Auftrag zur Entwicklung einer Prüfung für Herdenschutzhunde kam vor rund 15 Jahren vom Bund», erzählt Felix Hahn von der Fachstelle Herdenschutz Schweiz bei AGRIDEA. Zusammen mit dem BAFU entwickelte AGRIDEA eine Herdenschutzhundeprüfung, welche die Herdentreue sowie die Gesellschaftstauglichkeit der Hunde überprüft.
«Ab 2015 hat das BAFU diese Prüfung schrittweise für vom Bund finanziell geförderte Herdenschutzhunde für obligatorisch erklärt. Als zurzeit letzten Schritt hat der Bund die Grundsätze der Herdenschutzhundeprüfung als ‹Prüfung zur Eignung zum Herdenschutz› in die eidgenössische Jagdverordnung integriert. So wurde im Rahmen der Revision nicht nur das Obligatorium einer Eignungsprüfung für anerkannte Herdenschutzhunde verankert, sondern auch deren Grundsätze», berichtet Felix Hahn weiter. «Der subjektive Begriff ‹Gesellschaftstauglichkeit› wurde über die Jahre objektiviert, indem ein erfolgreich geprüfter Herdenschutzhund, dessen Ausbildung, Haltung und Einsatz auch von der öffentlichen Hand subventioniert wird, den Ansprüchen von Jagd- und Tierschutzverordnung genügen muss.» Seit 2013 wurden über 800 Hunde getestet.
Bezüglich der Prüfung betreffe die wichtigste Anpassung die Zulassung, meint Felix Hahn. «Während früher nur Hunde aus dem damaligen Bundesprogramm Herdenschutz zur Prüfung zugelassen waren – dies waren ausschliesslich die Rassen Chien de Montagne des Pyrénées sowie Cane da pastore abruzzese maremmano – steht die Prüfung heute allen Hunden offen, weitgehend unabhängig von Rasse und Herkunft. Einzige Einschränkung: die Hunde müssen zu einer Herdenschutzhunderasse gehören. Mit dieser Öffnung hat der Bund in erster Linie auf Anliegen der Kantone, insbesondere Graubünden und Wallis, reagiert.» Ansonsten seien die Grundsätze der Prüfung seit 2019 grösstenteils unverändert geblieben.
Zugenommen habe seit 2025 die Anzahl durchgeführter Prüfungen. «Neu machen wir Erfahrungen mit Rassen von Herdenschutzhunden, die wir in der Vergangenheit nicht in den Prüfungen hatten und wir prüfen Hunde, zu deren Vorgeschichte und Ausbildung wir nichts wissen.» Zudem gelte es, organisatorische Neuerungen umzusetzen. «So läuft die Anmeldung zur Prüfung wieder über AGRIDEA und nicht mehr über die Kantone», berichtet Felix Hahn. Viel investiert werde nach wie vor in die Aus- und Weiterbildung des Prüfungspersonals sowie bei Bedarf in die Suche nach weiteren Prüfungsgeländen.
«Relevante Änderungen für Ausbildende von Herdenschutzhunden gab es in Bezug auf die Organisation der finanziellen Unterstützung durch den Bund, die neu produkt- und nicht mehr prozessorientiert ist. Konkret wird die Ausbildung eines Herdenschutzhundes durch den Bund seit 2025 in Form einer Pauschale im Umfang von CHF 4400 Franken nach erfolgreich absolvierter Prüfung entschädigt und nicht mehr mittels monatlichen Ausbildungspauschalen. Auch beim Nichtbestehen der Prüfung erhält die Halterin oder der Halter noch 1500 Franken», erklärt Felix Hahn.
Zusätzlich zum bestehenden Einführungstag für angehende Halterinnen und Halter habe AGRIDEA im Vorjahr eine spezifische Vorbereitungsveranstaltung zur EP entwickelt. Der Besuch dieser Veranstaltungen erlaubt es den Hundehalterinnen und -halter, sich und ihre Hunde möglichst gut auf die Prüfung vorbereiten zu können. Weitere individuelle Beratung und Unterstützung könne über die Kantone organisiert werden. Zudem unterstütze AGRIDEA die Kantone im Aufbau der Herdenschutzberatung.
«Das Parlament hatte 2022 bei der Revision des Jagdgesetzes entschieden, dass die Kantone den von ihnen gewünschten grösseren Handlungsspielraum im Herdenschutz erhalten» teilt das BAFU auf Anfrage mit. Konkretisiert habe der Bundesrat die neue Organisation des Herdenschutzes in der revidierten Jagdverordnung.
Während das BAFU noch für Grundsätze und Zumutbarkeiten zuständig sei, liege die Umsetzung bei den Kantonen. «Sie haben damit mehr Kompetenzen erhalten, aber auch mehr Verantwortung übernommen. So bestimmen die Kantone beispielsweise, welche Art von Herdenschutzmassnahmen auf ihrem Kantonsgebiet am sinnvollsten eingesetzt werden», meint das BAFU weiter. «Das BAFU ist weiterhin zuständig für die Prüfung der Herdenschutzhunde auf ihre Eignung, damit für anerkannte Herdenschutzhunde ein einheitlicher Qualitätsstandard besteht. Für die Anerkennung eines Herdenschutzhundes als offizielle Schutzmassnahme muss der Hund die Eignungsprüfung des Bundes bestanden haben.»

Dass Hunde beim Herdenschutz essenziell sind, ist unbestritten. «Insbesondere im Alpgebiet ist es einerseits häufig die einzige Massnahme, um die Nutztiere gegen Angriffe von Grossraubtieren zu schützen», meint Christoph Bamert, überkantonaler Koordinator Herdenschutz für die Kantone Uri, Luzern, Schwyz, Zug, Aargau und Nidwalden. Zudem sei es bei fachgerechter Umsetzung jene Herdenschutzmassnahme mit der besten Schutzwirkung.
«Durch die grössere Präsenz der Grossraubtiere im ganzen Alpenraum nimmt die Anzahl Tierhalterinnen und -halter sowie Sömmerungsbetriebe, welche ihre Nutztiere mit Herdenschutzhunden schützen, laufend zu», meint Christoph Bamert weiter. Eine national geregelte Herdenschutzhundeprüfung bilde hierbei ein Puzzleteil zu einer erfolgreichen und möglichst konfliktfreien Umsetzung des Herdenschutzes mit Herdenschutzhunden.
Die grösste Änderung mit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision sei die Einstellung des nationalen Zuchtprogramms für Herdenschutzhunde durch den Bund und der damit verbundenen geringeren finanziellen und personellen Unterstützung des Herdenschutzhundewesens, meint Christoph Bamert. «Neben den zusätzlichen höheren personellen Ressourcen für die Kantone bedeutet dies auch die Bereitstellung von zusätzlichen kantonalen finanziellen Mitteln, um eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Herdenschutzhundewesens garantieren zu können», meint er weiter.
«Wie immer bei einem Wechsel sind am Anfang die Zuständigkeiten nicht ganz klar», meint Yvonne Ritter von der Generaldirektion für Landwirtschaft, Weinbau und Veterinärwesen des Kanton Waadt. Dies betraf insbesondere die Arbeit der AGRIDEA sowie die Frage, was im Mandat mit dem BAFU und was im Mandat mit der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) ausgeführt werde und was neu von den Kantonen getragen werden müsse. Vor allem bei der Zucht sei die Finanzierung reduziert worden, was zu einem Informationsbedarf bei den Herdenschutzhalterinnen und -haltern geführt habe. «Die wichtigen Entscheidungen, beispielsweise zu Ausbildung und Prüfung der Herdenschutzhunde und zur Finanzierung, obliegen weiterhin dem Bund.»
Ausser bei den Hunderassen hätten die Kantone nicht viel mehr Kompetenzen, meint Yvonne Ritter weiter. «Bei der Prüfung von Herdenschutzhunden wurde die bisherige Praxis weitgehend weitergeführt und die Änderungen sind daher gering. Die von den Hundehaltern seit längerem geforderte Öffnung bei den zugelassenen Hunderassen entspricht sicher einem Bedürfnis.» Auswirkungen der Revision zeigen sich eher bei Züchterinnen und Züchter von Herdenschutzhunden. «Da die Zucht finanziell vom Bund nicht mehr im selben Mass unterstützt wird, mussten insbesondere Züchterinnen und Züchter finanzielle Einbussen in Kauf nehmen», bestätigt Yvonne Ritter.
Dass die Bundesbeiträge für die Ausbildung von Herdenschutzhunden etwas tiefer als früher liegen, bestätigt auch Felix Hahn von AGRIDEA. Er weist jedoch darauf hin, dass es etwas weniger Anforderungen und Auflagen als früher gebe und der Betrag demenentsprechend etwas tiefer sei. Zudem sei der Preis für den Verkauf eines Hundes frei, während er früher für einen erwachsenen Hund auf 1200 Franken und für einen Welpen auf 300 Franken festgelegt war. Bei guter Qualität des Hundes könne der tiefere Bundesbeitrag also auch durch den Marktpreis ausgeglichen werden.
Auch im Wallis bedeutete die Revision zusätzliche Arbeitslasten und erhebliche organisatorische Verantwortlichkeiten für den Kanton, was administrative und organisatorische Anpassungen erforderten, berichtet Christine Cavalera, Leiterin Herdenschutzberatung des Kanton Wallis.
Für Halterinnen und Halter von Herdenschutzhunden haben sich demnach die Ansprechperson geändert. «Bislang wandten sie sich hauptsächlich an AGRIDEA, die vom BAFU mit Fragen im Zusammenhang mit Herdenschutzhunden beauftragt war. Künftig wenden sich die Halterinnen und Halter an die Mitarbeitenden der kantonalen Stelle, die für den Herdenschutz zuständig ist», erklärt Christine Cavalera. Hier sehe sie den Vorteil, dass eine direktere und sachgerechtere Bearbeitung von Fragen zum Herdenschutz vor Ort ermöglicht werde.
«Die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Haltung von Herdenschutzhunden bleiben jedoch bestehen, unabhängig davon, ob die Zuständigkeiten auf Bundes- oder Kantonsebene liegen.» Der Kanton Wallis engagiere sich sowohl personell als auch finanziell, um den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte gerecht zu werden. «Ziel ist es, Massnahmen zu entwickeln, die die Arbeit der Herdenschutzhundehalterinnen und -halter erleichtern und ein harmonisches Zusammenleben zwischen touristischen Aktivitäten und der Präsenz dieser Hunde auf dem Kantonsgebiet fördern», sagt Christine Cavalera.
Bereits früher begonnen mit der Reorganisation hatte der Kanton Graubünden. «Der Kanton musste in Anbetracht der sich damals abzeichnenden Entwicklung schon im Jahr 2021 handeln und die Wegleitung zum Herdenschutz Graubünden und zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm in Kraft setzen», meint Jan Boner, Berater und Lehrer Herdenschutz am Plantahof, dem kantonalen Ausbildungs- und Kompetenzzentrum.
Zucht und Ausbildung der Herdenschutzhunde seien an die Branche delegiert worden, sowie die Grund- und Weiterbildung der Halterinnen und Halter. «Der Verein Herdenschutzhunde Schweiz übernimmt damit im Wesentlichen die Verantwortung für qualifizierte Zucht und konsolidierte Wissensweiterentwicklung. Das ist eine sehr wertvolle Veränderung», meint Jan Boner. Was sich auch im Kanton Graubünden verändert habe, sei die finanzielle Lage. «Im Vergleich zu vorher stehen für Halterinnen und Halter von Herdenschutzhunden insbesondere für die qualifizierte Zucht weniger finanzielle Mittel vom BAFU zur Verfügung.»
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