50 Jahre Gewächshausurteil: Wie ein Bundesgerichtsentscheid die Gemüseproduktion prägt

Vor 50 Jahren machte ein Bundesgerichtsentscheid Gewächshausgemüse rechtlich zur Landwirtschaft – und ebnete damit den Weg für heute zentralen Inlandanbau unter Glas. Der Rückblick zeigt, wie umkämpft dieser Status war und wie die Branche bis heute um Fläche, Energie und Akzeptanz ringt.
Zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2026
von Renate Hodel
6 Minuten Lesedauer
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Vor 50 Jahren galt Gemüse aus Gewächshäusern und Tunneln noch als gewerblich-industrielles Produkt. (rho)

Am 25. Juni 1976 fiel in Lausanne ein Entscheid, der für die Schweizer Gemüseproduktion weit mehr war als eine juristische Fussnote: Das Bundesgericht anerkannte, dass Gemüse aus beheizten Gewächshäusern landwirtschaftliche Erzeugnisse sind – und damit grundsätzlich vom Importschutz profitieren können. Für den Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) war das damals nicht weniger als ein Befreiungsschlag – und der Startschuss für eine Erfolgsgeschichte, die heute auf fast jedem Teller sichtbar ist.

Und doch zeigt das Jubiläum 50 Jahre später: Die Produktionsform ist etabliert, aber ihr Platz in Politik, Raumplanung, in Bezug auf Energiefragen und öffentlicher Wahrnehmung bleibt umkämpft.

Anbau in der Krise – Inlandgemüse im Schatten der Importe

Wie knapp der Durchbruch war, erzählte Fredi Schwab, Alt-Direktor des VSGP, an einem gemeinsamen Anlass des VSGP zusammen mit der Gemüseproduzentenvereinigung der Kantone Bern und Freiburg (GVBF) auf dem Betrieb Bösiger Gemüsekulturen AG in Niederbipp im Kanton Bern: Anfang der 1970er-Jahre war der Verband intern zerstritten, die Interessenvertretung schwach – und der Markt hart. Im Zweiten Weltkrieg erlebte die Schweiz einen Gemüseanbauboom, der nach den Kriegsjahren aber bald wieder nachliess. Stattdessen herrschten Preisdruck und billige Importe fluteten den Markt. Zwar half der Bundesrat den Bäuerinnen und Bauern durch eine neue Gesetzgebung über die Runden – das Landwirtschaftsgesetz von 1952 regelt bis heute die gesetzliche Basis für die Importregelung bei Gemüse und bietet Importschutz.

Aufgrund der Energiemangellage nach dem Krieg wurde Gemüse aus beheizten Gewächshäusern allerdings per behördlichem Dekret von der Importregelung ausgeschlossen – für viele Produzentinnen und Produzenten eine Diskriminierung. «So lieferte Inlandgemüse zwei Drittel der Kilogramm, der Import aber kassierte fast zwei Drittel vom Geld», brachte es Fredi Schwab drastisch auf den Punkt.

Ein Verband im Umbruch – und ein riskanter Rechtsweg

Mit einer neuen Führung stellte sich der VSGP daraufhin neu auf: Junge Vorstände, neue Statuten, Fokus auf wirtschaftliche Interessen – und ein Startkapital, das unter anderem mit einem grossen «Gmües-Fescht» erarbeitet wurde.

Und trotzdem biss man politisch auf Granit. Vier Bundesräte nacheinander lehnten Gesuche und Begehren nach Importschutz für Gewächshausgemüse über Jahrzehnte ab. Selbst eine breit abgestützte Eingabe – zusammen mit dem Bauernverband – wurde abgelehnt und der Gemüsebau in beheizten Gewächshäusern blieb eine gewerblich-industrielle Produktionsform. Und als in den 1970er-Jahren die Raumplanung an Fahrt aufnahm, drohte den Gewächshäusern sogar die Verbannung in Gewerbezonen – also ganz weg von der Landwirtschaft hin in die Industrie.

Fredi Schwab schilderte den Moment, als sich der Verband auf seinen Vorschlag hin zu einem Schritt entschloss, den viele für zu riskant hielten: «Die Erfahrung zeigte, dass die wirtschaftliche Argumentation ein Holzweg war – es sollte vielmehr um die Auslegung des Gesetzes gehen und darum, den Rechtsweg vors Bundesgericht zu bestreiten.» Vor Gericht sollte also argumentiert werden, dass Gemüse aus Gewächshäusern ganz normale landwirtschaftliche Erzeugnisse sind und die Bestimmungen der Landwirtschaftsgesetzgebung über die Ein- und Ausfuhren anzuwenden seien, um die grossen Nachteile zu mildern, die den einheimischen Gewächshausanbau im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz belasteten.

Der Entscheid fiel schliesslich am 25. Juni 1976 und besagte, dass Gemüse aus beheizten Gewächshäusern landwirtschaftliche Produkte im Sinn des Landwirtschaftsgesetzes sind und von der Importregelung profitieren können. Für die Branche war das nicht nur Importschutz, sondern auch ein Signal an die Raumplanung: Gewächshäuser gehören zur Landwirtschaft – und dürfen nicht pauschal in die Industriezone abgeschoben werden.

Planbarkeit, Qualität – und der Kampf um Fläche

Beat Bösiger, Verwaltungsratspräsident der Bösiger Gemüsekulturen AG, spannte den Bogen in die Gegenwart – anhand der Entwicklung seines Betriebs vom traditionellen Hof mit Vieh und Ackerbau hin zu einem diversifizierten Unternehmen mit Gewächshausanbau, Freilandflächen sowie jüngst sogar Obstbau und mit Logistik, Aufbereitung und Vermarktung ebenfalls unter einem Dach.

Der Nutzen der Produktion unter Glas ist gerade für die Inlandversorgung aus seiner Sicht klar: Die Gewächshausproduktion sei ein System, das Versorgungssicherheit und Marktpräsenz ermögliche – auch dank der langen Ernteperioden. Gewächshäuser schützten Kulturen vor Wetterextremen, erlaubten eine gezielte Steuerung von Wasser, Nährstoffen und Klima und stützen sich zunehmend auf Nützlinge beim Pflanzenschutz und Hummeln bei der Bestäubung.

Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Handel und Kundschaft: Konstante Qualität, Frische, Lieferzuverlässigkeit – am liebsten aber ohne chemisch-synthetischen Pflanzenschutz: «Allerdings kauft niemand schlechte Ware im Laden, deshalb brauchen wir diese Hilfsstoffe», sprach Beat Bösiger offen über das Dilemma.

Am heikelsten bleibt jedoch, was schon in den 1970er-Jahren über der Branche schwebte: Raumplanung und Standorte. «Es ist trotz der Nachfrage nach Gewächshausgemüse sehr, sehr schwierig, heute noch so einen Betrieb aufzubauen», sagte Beat Bösiger – und verwies auf fehlende Flächen, lange Verfahren und die Akzeptanzfrage in der Bevölkerung.

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Matija Nuic, GVBF-Präsidentin Katja Riem, Fredi Schwab und Beat Bösiger sprachen über den Gewächshausanbau von gestern, heute und in der Zukunft. (rho)

Akzeptanz, Energie – und die Frage, was als Landwirtschaft gilt

Der Grundsatzentscheid von 1976 war mutig – aber die Debatte sei nicht erledigt, bestätigte Matija Nuic, Direktor des VSGP: «Import, Energie und auch Raumplanung – das sind auch heute noch brandaktuelle Themen.» Und auch er unterstrich das ambivalente Verhältnis zur Gewächshausproduktion in Bezug auf die unbestrittene Nachfrage und die gleichzeitigen Vorbehalte bei Konsumentinnen und Konsumenten, Behörden und im öffentlichen Bild.

Besonders exemplarisch ist laut Matija Nuic die Diskussion um Fruchtfolgeflächen: Ob und wie Gewächshausflächen als Fruchtfolgeflächen angerechnet werden, wurde zuletzt teils mit dem Argument fehlender wissenschaftlicher Grundlagen gebremst. Matija Nuic betonte, nun liege eine Grundlage vor – und die Erwartung sei, dass politische Beschlüsse zur Anerkennung auch umgesetzt werden.

Und dann ist da die Energiefrage – lange der zentrale Kritikpunkt an Wintergemüse. Der VSGP-Direktor erinnerte daran, dass die Branche ihre Klimabilanz systematisch überprüfen liess: Nicht das Gewächshaus an sich sei das Problem, sondern das Heizen mit fossilen Energieträgern. Und die Richtung ist klar: Bis 2030 sollen Gewächshäuser zu 80 Prozent fossilfrei beheizt werden, bis 2040 sogar vollständig. Laut Matija Nuic hat die Branche bereits bis 2020 den CO₂-Ausstoss pro Fläche um über 30 Prozent reduziert – allein im letzten Jahr seien durch weitere Umstellungen über 9’000 Tonnen CO₂-Emissionen vermieden worden.

Doch die nächste Hürde sei wirtschaftlich: Die Investitionen sind gross, Förderprogramme laufen nicht ewig und die Mehrkosten müssen am Markt gedeckt werden: «Es braucht dringend eine Lösung auf dem Markt und das Commitment unserer Abnehmer», so Matija Nuic.

Rechtsurteil von gestern – Produktionssysteme von morgen

Schliesslich warf der VSGP-Dirketor eine Frage auf, die zeigt, wie sehr sich die Grenzen verschieben: Während man Gewächshäuser früher aus der Landwirtschaft drängen wollte, taucht heute mit Vertical Farming das Gegenteil auf – Betriebe in Industriegebäuden, die trotzdem Schweizer Werte und Label nutzen möchten. Wie definiert man Landwirtschaft in einer Zeit neuer Produktionssysteme? Matija Nuic plädierte für Offenheit und dafür, die Lehren von 1976 mitzunehmen, mutig zu bleiben, Innovation zu ermöglichen – und gemeinsam Lösungen zu finden: «Im Idealfall muss dann kein Bundesgericht mehr entscheiden.»

Der Entscheid vom 25. Juni 1976 war ein Meilenstein, weil er Gewächshausgemüse rechtlich, wirtschaftlich und raumplanerisch in der Landwirtschaft verankerte. 50 Jahre später ist das Resultat sichtbar: Gewächshausprodukte sind fester Bestandteil der Ernährung. Aber das Jubiläum zeigt auch: Die Branche muss weiterhin erklären, belegen und verhandeln – über Fläche, Energie, Pflanzenschutz, Akzeptanz und Labels.

Oder, wie Matija Nuic es mit Blick auf die nächste Generation formulierte: Es gehe darum, heute die richtigen Entscheide zu treffen – für die nächste Generation.

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