Nun gibt's Geld für Pflanzenproteine

Im Herbst 2022 hat der Bundesrat das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 verabschiedet: Der Wolf und pflanzliche Proteine sind Teile davon.
Zuletzt aktualisiert am 4. November 2022
von Jonas Ingold
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Kichererbsen Pixabay

Die Vernehmlassung zum Paket war im Mai zu Ende gegangen, nun hat der Bundesrat es in seiner Mittwochsitzung verabschiedet. Gesamthaft werden 19 Verordnungen angepasst. Eine Auswahl der Änderungen im Überblick:  

  • Die Alp- und Bergwirtschaft leidet immer stärker unter der zunehmenden Wolfspräsenz. Nun passt der Bundesrat die Sömmerungsbestimmungen an. So erhöht er die Sömmerungsbeiträge für Schafe, die in den Weidesystemen «ständige Behirtung» und «Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen» gehalten werden. Im nächsten Verordnungspaket plant der Bundesrat zudem, ein System mit Zusatzbeiträgen zu entwickeln, das nicht nur für Schafe, sondern auch andere Tierarten gilt.
  • Ebenfalls können aufgrund der Grossraubtier-Situation neu die Sömmerungsbeiträge vollständig ausbezahlt werden, wenn die Alpsaison wegen Grossraubtier-Präsenz vorzeitig beendet werden muss.
  • Die Nachfrage nach pflanzenbasiertem Protein steigt, Landwirtinnen und Landwirte bauen neue Kulturen an. Neu gibt es auch für den Anbau von Körnerleguminosen zur menschlichen Ernährung Einzelkulturbeiträge, womit deren Anbau gefördert werden soll. Der Beitrag beträgt 1000 Franken pro Hektar und Jahr und gilt für Bohnen, Erbsen, Lupinen, Wicken, Kichererbsen und Linsen.
  • Neu gibt es für Schweizer Nutztierrassen, deren Gefährdungsstatus als «kritisch» oder «gefährdet» betrachtet wird, eine Erhaltungsprämie. Bisher wurde die Freibergerrasse unterstützt, die neu ebenfalls über diese Prämie gefördert wird. Die Änderung steht im Zusammenhang mit der «Strategie Tierzucht 2030».

Der Bundesrat hat sich zudem dazu entschieden, Änderungen der Verordnungen zur Parlamentarischen Initiative 19.475 (Absenkpfad) vorzunehmen. Damit soll laut Mitteilung die Umsetzung der Pa.Iv. erleichtert werden.

  • Der Basisbeitrag für Versorgungssicherheit beträgt 700 Franken pro Hektare. Im April hatte ihn der Bundesrat zunächst auf 600 Franken festgelegt gehabt.
  • Die 4-jährige Verpflichtungsdauer der zwei Direktzahlungsprogramme zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit wird aufgehoben und die Verpflichtung zur Anmeldung beider
    Programme wird ein Jahr später in Kraft gesetzt.