Der Bundesrat hat heute das neue landwirtschaftliche Verordnungspaket verabschiedet. Der Schwerpunkt liegt bei Anpassungen bei den Strukturverbesserungen und beim Pflanzenschutz. Die grundsätzliche Richtung der vorgesehenen Änderungen stimmt aus Sicht des Schweizer Bauernverbands (SBV). Er begrüsst, dass die Regierung von Anpassungen bei der Auszahlung der Milchzulage und bei den Buttergebinden sowie dem Versteigerungsverfahren für Fertigprodukte beim Teilzollkontingent 14.4 für Kartoffelprodukte absieht.
Die Änderungen in der Pflanzenschutzmittelverordnung gehen für den SBV in die richtige Richtung. Durch die Harmonisierung des Rückzugsverfahrens für Pflanzenschutz-Wirkstoffe schafft der Bund endlich Klarheit. Auch dass Pflanzenschutzmittel ohne entsprechende Bewilligung zukünftig nicht mehr an Private abgegeben werden dürfen, erachtet der SBV als positiv und für die nötige Risikoreduktion unerlässlich.
Ebenfalls befürwortet er die Verlängerung der fünf Ressourceneffizienzbeiträge bis Ende 2022. Der SBV begrüsst zudem die verschiedenen administrativen Vereinfachungen. Schade ist nur, dass diese weniger zugunsten der Bauernfamilien als der Verwaltung ausfallen. Dagegen bedauert er die Lockerung des Grenzschutzes bei einigen Produkten wie Kartoffel-Halbfabrikate, Erzeugnissen aus Kernobst oder Rohschinken. Damit kommen noch billigere Importe ins Land, welche die Preise für einheimische Rohstoffe und deren Marktanteil unter Druck setzen.
Medienmitteilung:
Brugg, 11. November 2020
Verordnungspaket 2020: Kurs stimmt
Der Bund verabschiedete heute das neue landwirtschaftliche Verordnungspaket. Dieses geht für den Schweizer Bauernverband mehrheitlich in die richtige Richtung.
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