Die Zuckerwarenhersteller weisen in ihrem Geschäftsrückblick auf das Jahr 2019 stagnierende Umsätze und einen weiter sinkenden Anteil im Inlandgeschäft aus. Die Einführung des Mindest-grenzschutzes für Zucker Anfang 2019 wird als Rohstoffpreisnachteil für Schweizer Hersteller gegenüber der ausländischen Konkurrenz dargestellt.
Wie die Analyse der Grenzabgaben für Zucker zeigt, wurde der Mindestgrenzschutz nur gerade im ersten Monat angewendet. Seit Februar 2019 liegen die ordentlich berechneten Grenzabgaben ebenfalls bei rund 70 Fr.pro Tonne Zucker. Das Argument, dass der Mindestgrenzschutz Zucker zu Mehrkosten für die Zuckerwarenhersteller führt, stimmt für die vergangenen Monate nicht. Der Verband der Schweizer Zuckerrübenpflanzer kann im Hinblick auf die anstehenden Diskussionen zur Zuckermarktordnung und zur Agrarpolitik 2022+ die Falschaussage nicht so stehen lassen. Er weist darauf hin, dass dank dem Hilfspaket des Bundes die Anbaufläche für Zuckerrüben stabilisiert werden konnte, ohne dass der Mindestgrenzschutz Zucker für die Nahrungsmittelindustrie finanzielle Nachteile hatte oder die Wettbewerbsfähigkeit einschränkte.
Grenzschutz Zucker
Der Bundesrat unterstützt die stark unter Druck stehende Schweizer Zuckerwirtschaft seit Anfang 2019 mit einem auf drei Jahre befristeten Hilfspaket. Dieses umfasst neben einem erhöhten Ein-zelkulturbeitrag einen Mindestgrenzschutz für Zucker von 70 Fr. pro Tonne Zucker. Durch die bilateralen Abkommen ist der Schweizer Zuckerpreis direkt mit dem EU-Zuckerpreis verbunden. Dieser ist nach der Quotenaufhebung und einer Mengenausdehnung in der EU eingebrochen. Gemäss Agrareinfuhrverordnung Art 5 überprüft das BLW die Zollansätze für Zucker monatlich und setzt sie so fest, dass die Preise für importierten Zucker den Marktpreisen in der Europäischen Union entsprechen. Seit dem 1.1.2019 gilt ein Mindestzoll von 70 Fr. pro Tonne Zucker.
Medienmitteilung:
Bern, 15. April 2020
Mindestgrenzschutz Zucker wird zurzeit nicht angewendet
Der Anfang 2019 eingeführte Mindestgrenzschutz Zucker von 70 Fr. pro Tonne Zucker wurde nur im ersten Monat angewendet. Seither liegen auch die berechneten Grenzabgaben auf dieser Höhe. Der Vorwurf der Zuckerwarenhersteller, dass der Mindestzoll ein Rohstoffpreisnachteil bedeutet, stimmt so nicht.
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