Eine durch die Initiativen verursachte massive Einschränkung des Handlungsspielraums für die Land- und Ernährungswirtschaft hätte gravierende Folgen für die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz. Das ist nicht der Weg, den IP-SUISSE beschreiten will. Die Entwicklung eines «Absenkpfads» wie ihn die WAK fordert, lässt der Branche hingegen genügend Spielraum, um trotzdem die Ziele zu erreichen. Damit wird auch sichergestellt, dass nicht nur die Landwirtschaft, sondern alle betroffenen Akteure wie Gemeinden, SBB oder Private miteinbezogen werden. Wasserschutz geht alle an. Die Festlegung von Absenkzielen sieht IP-SUISSE als unbürokratischen Weg, um den Grundwasserschutz wirksam zu verbessern.
IP-SUISSE appelliert an die WAK des Nationalrates, dem Vorstoss ebenfalls zuzustimmen. Dies könnte den Weg frei machen, um in AP22+ Produktionssystembeiträge einzuführen, die zu signifikant reduziertem Einsatz von Pestiziden führen.
Über IP-SUISSE
Die Schweizerische Vereinigung integriert produzierender Bauern und Bäuerinnen (IPSUISSE), bezweckt in der Schweiz die Förderung einer ganzheitlich nachhaltigen Landwirtschaft. Ihre rund 18‘500 Mitglieder erfüllen klar bestimmte Anforderungen an Tierwohl und Umweltschutz. Das Produktelabel IP-SUISSE (Marienkäfer) zeichnet Produkte aus, die nach entsprechenden Richtlinien hergestellt werden und deren Produzenten die Biodiversität auf ihren Bauernhöfen fördern. IP-SUISSE fördert zudem mit Label-Massnahmen, Forschung und Programmen mit dem Handel laufend eine nachhaltige und ökologische Produktion von Schweizer Nahrungsmitteln.
Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren; 19.475 Parlamentarische Initiative im Wortlaut:
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die WAK des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein: Es soll ein Absenkpfad mit Zielwerten für das Risiko beim Einsatz von Pestiziden gesetzlich verankert werden. Die Behandlung der Kommissionsinitiative soll nach Möglichkeit mit der Beratung der AP22+ zusammengelegt werden. Am 30.08.2019 von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates mit 11:2 angenommen (Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten).