Der Bundesrat will das Umweltschutzgesetz (USG) so anpassen, dass nicht-einheimische Pflanzen und Tiere, die in der Schweiz potentiell Schäden verursachen, effizienter bekämpft werden können. Die Umsetzung der "Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten" war bis am 4. September in der Vernehmlassung. WaldSchweiz, der Dachverband der Schweizer Waldeigentümer, nimmt in seiner Stellungnahme kein Blatt vor den Mund: "Im Grundsatz begrüsst WaldSchweiz zwar die Bekämpfung invasiver Arten, die vorliegende Gesetzesänderung wirkt allerdings wenig durchdacht und ist bezüglich der geplanten Verantwortungs- und Kostenabwälzung auf die Grundeigentümer absolut inakzeptabel", sagt WaldSchweiz-Direktor Markus Brunner.
Neu sollen Grundeigentümer zur Bekämpfung von Neobiota verpflichtet werden können - notabene auf eigene Kosten. WaldSchweiz bemängelt, dass dabei kaum an die Situation der Waldeigentümer gedacht wurde. Denn in der Vorlage ist von "Jäten" und "zumutbarem Aufwand" die Rede. "Das mag für kleine Hausgärten stimmen, aber in den ausgedehnten Wäldern, wo von Gesetzes wegen auch keine Pestizide eingesetzt werden dürfen, geht die Bekämpfung schnell mal ins Geld", so Brunner. Dabei könne die fachgerechte Räumung eines vom Asiatischen Laubholzbockkäfer befallenen Waldgrundstücks von bereits wenigen ha Fläche einen Privatwaldeigentümer Zehntausende Franken kosten. Im Weiteren dürfte einem Grossteil der Grundeigentümer schlicht das anspruchsvolle Fachwissen fehlen, um gefährliche Arten zu erkennen, oder sogar zu bekämpfen. "Die Gesetzesvorlage birgt grosses Potenzial für kontraproduktive Effekte: Durch falsche Bekämpfung werden diese Arten sogar noch zusätzlich verschleppt und wenn eine Meldepflicht zur Kostenpflicht führt, werden viele Grundeigentümer ihre gefährlichen Neophyten gar nicht erst melden", ist Brunner überzeugt.
WaldSchweiz verlangt verursacherbasiertes Finanzierungssystem
Auch trage die Vorlage der Tatsache keine Rechnung, dass Waldeigentümer normalerweise kein Verschulden trifft, wenn sich fremdländische Pflanzen auf ihrem Areal ausbreiten, heisst es in der Stellungnahme von WaldSchweiz. Der Verband der Waldeigentümer verlangt darum ein faires und auf das Verursacherprinzip gestütztes Finanzierungssystem sowie ein konsequentes Verkaufs- und Handelsverbot problematischer Arten. Die Prävention müsse forciert werden. Ausserdem sei die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen von allgemeinem Interesse und diene der Allgemeinheit. Für WaldSchweiz ist klar: Die Kosten für das Management sind demnach grundsätzlich von der Allgemeinheit oder den direkten Verursachern zu tragen.
Fotos finden sich hochaufgelöst zum Download auf www.waldschweiz.ch/medien.