Die AP22+ basiert auf den Prinzipien der AP14 – 17 und setzt die von der Gesellschaft geforderten ökologischen Anliegen um. Eine weitere Reduktion der Umweltbelastung durch die Landwirtschaft und eine stärkere Ausrichtung der Direktzahlungen auf ökologische Ziele sind vorgesehen. Um diese zu erreichen und die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, müssen auch die Marktpartner der Landwirtschaft, also Handel und Verarbeitung, ihren Beitrag leisten. Der private Konsum ist zudem in Richtung Saisonalität, Regionalität und Nachhaltigkeit zu fördern.
Familienbetriebe sind das Rückgrat der bäuerlichen Landwirtschaft
Landeshauptmann Stefan Müller (AI), Vize-Präsident, erklärt: «Die LDK ist überzeugt, dass die bäuerliche Landwirtschaft für die Schweiz das richtige Basismodell ist. Der Familienbetrieb bildet das Rückgrat der Landwirtschaft. Er ist am besten geeignet, die Aufgaben der Landwirtschaft und die unterschiedlichen Erwartungen der Gesellschaft in allen Regionen des Landes zu erfüllen. Seine Resilienz gegenüber den volatilen Agrarmärkten hat der Familienbetrieb längst bewiesen». Kern dieser Widerstandsfähigkeit sind das Selbstbewirtschafterprinzip, die Belastungsgrenze und die Kompetenzen der Bauernfamilien. Die LDK lehnt deshalb die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) ab, denn sie eröffnen Umgehungsmöglichkeiten des Selbstbewirtschafterprinzips, der Verhütung der Überschuldung und des Verbots der Spekulation mit landwirtschaftlichem Boden. Die Ziele des BGBB müssen ungeschmälert weiterverfolgt werden.
Umweltanliegen haben Gewicht
Die Vorlage AP22+ legt richtigerweise grosses Gewicht auf Umweltanliegen und will so die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt, auch unter dem Blickwinkel des Klimawandels, weiter reduzieren. Ausgebaut werden diejenigen Instrumente, die in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sowie Absenkpfade von Stickstoff, Phosphor, Pflanzenschutzmittel und Biozide eine hohe Zielerreichung erwartet lassen. Die LDK unterstützt diese Absicht. Bei der Ausgestaltung der Vorgaben ist zwingend darauf zu achten, dass den einzelnen Betrieben genügend unternehmerischer Freiraum bleibt. Die ausgewogene Nährstoffversorgung, unter Berücksichtigung der vorhanden Bedarfsnormen, ist zu gewährleisten und der schweizweite Austausch von Hofdünger und Futtermittel müssen gewährleistet bleiben. Die LDK begrüsst die Beibehaltung der heutigen Instrumente im Bereich der Biodiversitätsförderung.
Anpassungen im Direktzahlungssystem
Die Begrenzung der Direktzahlungen pro Betrieb ist richtig; die Einführung einer neuen Art der Begrenzung aber unnötig. Die heutige Begrenzung berücksichtigt die unternehmerische Entwicklung eines Landwirtschaftsbetriebs und unterstützt so die Innovation besser.
Die LDK trägt die Ausdifferenzierung der Produktionssystembeiträge mit. So können zusätzliche Anreize für eine nachhaltige Landwirtschaft und geschlossene Stoffkreisläufe gegeben werden. Die Anforderungen an die einzelnen Produktionssystembeiträge müssen zwingend glaubwürdig, d.h. objektiv kontrollierbar sein.
Dem neuen Beitrag für standortangepasste Landwirtschaft steht die LDK kritisch gegenüber. Die Vorgaben sollten so sein, dass der Planungs- und Vollzugsaufwand für die vorausgesetzten regionalen landwirtschaftlichen Strategien tief gehalten werden können. Der Präsident, Staatsrat Philippe Leuba (VD), erläutert: «Wie das geht, wissen die Kantone basierend auf den von den Bauernfamilien akzeptierten Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten. Der Bund muss den Kantonen dafür nun die nötigen Freiheiten geben». Finanziell sollen diese Beiträge den Regionen und Landwirtschaftsbetrieben einen konkreten Nutzen bringen. Zusätzlich zu Biodiversität und Landschaftsqualität müssen Projekte zur Förderung der regionalen Wertschöpfung und der Strukturverbesserung substanziell vom neuen Beitrag profitieren.
Die Direktzahlungen an eine ausreichende Ausbildung zu knüpfen ist richtig, denn das bietet Gewähr für die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis im Alltag. Als Minimum fordert die LDK das Bestehen einer Grundausbildung aus dem Berufsfeld Landwirtschaft und lehnt den Vorschlag ab, das EFZ Landwirt mit dem Besuch von drei betriebswirtschaftlichen Modulen zu ergänzen. Stattdessen fordert sie die Abschaffung der sog. minimalen landwirtschaftlichen Ausbildung und den Ausbau der sich zurzeit in Revision befindenden Bildungsverordnung EFZ Landwirt.
Administrative Vereinfachung
Ein vordringliches Anliegen der LDK ist die Reduktion des administrativen Aufwands für die Kantone und damit auch für die Landwirtschaftsbetriebe. Der Vorschlag des Bundesrates geht in die entgegengesetzte Richtung. Zwar wird Vieles im Rahmen der Verordnungen noch zu präzisieren sein, doch ob dort die geforderten Vereinfachungen gelingen, ist fraglich. Die Kantone stehen für einen effizienten und glaubwürdigen Vollzug ein.
Förderung der Innovation
Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken ist positiv zu werten. Bedauerlicherweise umfasst diese Förderung nicht auch Innovationen in Produkte und Absatzkanäle. Zahlungsrahmen bleibt unverändert Die Beibehaltung des Zahlungsrahmens von insgesamt 13,774 Mia. Franken Jahre sowie die Umlagerung von zusätzlich 300 Mio. Franken für Produktionssystembeiträge ist im Sinne der LDK.
Medienmitteilung:
Zug, 13. Februar 2020
Die Landwirtschaft setzt die ökologischen Anliegen der Gesellschaft um
Die AP22+ ist die Weiterentwicklung der Prinzipien und Instrumente der bisherigen Agrarpolitik. Sie nimmt die Umweltanliegen der Gesellschaft auf und richtet den legalen Rahmen sowie die Förderinstrumente gezielt darauf aus. Die LDK unterstützt dies. Die Anpassungen des Direktzahlungssystems vermögen nicht restlos zu überzeugen. Enttäuschend ist, dass der administrative Aufwand für die Kantone weiter zunimmt, anstatt zu sinken. Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht lehnt die LDK hingegen ab. Sie sieht darin die Aushöhlung dieses von der Gesellschaft getragenen und für die Landwirtschaft wichtigen Gesetzes.
Kontakt
Conseiller d’Etat Philippe Leuba (VD), président
Tél 021 316 60 10, philippe.leuba@vd.ch
Landeshauptmann Stefan Müller (AI), Vize-Präsident
Tel. 071 788 95 80, stefan.mueller@lfd.ai.ch
Roger Bisig, Sekretär
Tel. 079 809 81 09, roger.bisig@zg.ch
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