In der Schweiz besteht seit dem 01. Juli 2020 die Möglichkeit, tierische Lebensmittel mit dem Zusatz ohne GVO zu kennzeichnen, wenn für die Fütterung der Tiere keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnenen Erzeugnisse eingesetzt wurden.
Um den Konsumentinnen und Konsumenten eine Orientierungshilfe zu bieten und um dieses zusätzliche Qualitätsmerkmal sichtbar zu machen hat AMS Agro-Marketing Suisse ein Logo entwickelt:
Den betroffenen Branchen und Unternehmen wird damit eine einheitliche Lösung angeboten.
Das Logo darf von allen Betrieben genutzt werden, welche die Anforderungen an die GVO-Freiheit gemäss Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Die Betriebe müssen somit im Rahmen der Selbstkontrolle sicherstellen, dass die GVO-Freiheit gewährleistet ist. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben obliegt der offiziellen Lebensmittelkontrolle.
Sämtliche Suisse Garantie zertifizierte und kontrollierte Produkte erfüllen diese Anforderung bereits. Ohne Hilfe von GVO hergestellt werden auch die pflanzlichen Suisse Garantie Produkte, dort bleibt die ohne GVO-Kennzeichnung aber nach wie vor verboten.
Durch die gemeinsame Verwendung dieses Logos soll ein Wildwuchs von ohne GVO-Auslobungen auf dem Schweizer Markt verhindert werden. Dies ganz im Zeichen der Transparenz und Kundenfreundlichkeit.
Das Logopaket kann bei der Geschäftsstelle der AMS unter info@suissegarantie.ch bestellt werden.
Agro-Marketing Suisse (AMS) Über 30 Produzenten- und Branchenorganisationen der Schweiz sind im Verein Agro-Marketing Suisse (AMS) zusammengeschlossen. Hauptziele der AMS sind: |