Die Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat an ihrer Sitzung den Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes beraten, welcher eine Verlängerung des bestehenden Moratoriums um 4 Jahre vorsieht. Die WBK-N hat den Punkt der gentechfreien Landwirtschaft gestärkt und verlangt den Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen zeitlich unbefristet im Gesetz zu verankern. Damit bleibt die Schweizer Landwirtschaft auch nach Auslauf des bis Ende 2017 geltenden Moratoriums gentechfrei. Ebenfalls will die Mehrheit der Kommission, entgegen dem bundesrätlichen Vorschlag, keine Rechtsgrundlage für eine sogenannte Koexistenzregelung schaffen.
Der Schweizer Bauernverband begrüsst beide Entscheide der WBK-N ausdrücklich. Damit kann die Schweizer Landwirtschaft weiterhin konsequent auf die Produktion hochwertiger gentechfreier Lebensmittel setzen und sich klar von den Importprodukten differenzieren. Die gentechfreie Produktion steht für Glaubwürdigkeit und hochwertige Lebensmittel und entspricht einem Konsumentenbedürfnis. Kein anderes Land in Europa setzt in der Landwirtschaft so konsequent auf Gentechfreiheit wie die Schweiz.
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