
Schweizer Bauernverband: "Punktlandung nicht gelungen"
Den Bauernverband und das Initiativkomitee freue es, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt habe. Eine Punktlandung sei ihm aber noch nicht gelungen, schreibt der SBV in einer Medienmitteilung. Für den Bauernverband sei es entscheidend, dass der Gegenvorschlag die Kernanliegen der Initiative aufnehme und die inländische Lebensmittelproduktion stärke. Der direkte Gegenentwurf greife zwar einige Ideen wie den Kulturlandschutz auf, er enthalte jedoch keine Gewähr für eine Stärkung der einheimischen Produktion. Kritisch sieht der Verband auch den Punkt "Zugang zu internationalen Märkten". Dieser dürfe keinen Abbau des bewährten und existenziellen Grenzschutzes beinhalten. Ebenfalls nicht übernommen worden sei die Notwendigkeit, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Verband und das Initiativkomitee wollen nun den Vorschlag im Detail analysieren und die fehlenden Kernanliegen in der Vernehmlassung wieder einbringen. Über das weitere Vorgehen der Initiative wird erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen entschieden.
Verein für eine produzierende Landwirtschaft (VPL): "Echte Anliegen verfehlt"
Der Verein - Mitinitiant der Initiative - sieht im Gegenentwurf keine Alternative. Dieser lasse viele Punkte ungeklärt, wiederhole Bestehendes und wolle die Agrarmärkte öffnen, heisst es in einer Mitteilung. Zudem würden die echten Anliegen der produzierenden Landwirtschaft verfehlt, namentlich die Stärkung der inländischen Produktion, die Reduktion des administrativen Aufwands sowie eine angemessene Rechts- und Investitionssicherheit. Der VPL hält deshalb an den Forderungen der Initiative fest.
Bio Suisse: "Falscher Zeitpunkt"
Die Initiative und der Gegenvorschlag kämen zum falschen Zeitpunkt, meint die Dachorganisation der Biobauern. Bio Suisse sei nicht bereit, die Stabilität der Agrarpolitik 14-17 durch eine langwierige Verfassungsdebatte mit ungewissem Ausgang wieder in Frage zu stellen. Dies zumal weder der SBV noch der Bundesrat bisher ihre konkreten Pläne zu Initiative resp. Gegenvorschlag auf den Tisch gelegt hätten. Auch habe noch niemand plausibel darlegen können, welche Ziele mit den bestehenden Mitteln nicht erreicht werden können. Bio Suisse unterstützt aus diesen Gründen weder aktiv die SBV-Initiative noch begrüsst die Organisation den Gegenvorschlag des Bundesrates.
Agrarallianz: "Karten müssen auf den Tisch"
Die Agrarallianz - Mitglieder sind u.a. Bio Suisse, IP-Suisse, die Kleinbauernvereinigung sowie diverse Natur- und Tierschutzorganisationen - fordert, dass die Karten auf den Tisch gelegt werden. Die Allianz will im Dialog erfahren, welche konkreten Gesetzesanpassungen der Bauernverband mit der Initiative erwirken will und welche Konsequenzen daraus für Konsumenten, Landwirtschaft, Markt und Umwelt zu erwarten sind. Dasselbe gelte für den Gegenentwurf des Bundesrates, heisst es bei der Agrarallianz. Insbesondere sei man gespannt darauf zu erfahren, warum die bestehende Verfassung nicht genügen soll, die Ernährungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten.
Vision Landwirtschaft: "Ablehnung in aller Form"
Der Gegenvorschlag gefährde ohne Not die bisherigen Fortschritte der Agrarpolitik 2014-17, schreibt Vision Landwirtschaft. Obwohl der Bund noch weit davon entfernt sei, den Verfassungsauftrag aus Artikel 104 tatsächlich zu erfüllen, wolle er den Text auf halbem Wege schon wieder anpassen. Dies sei abenteuerlich und werde die Agrarpolitik über Jahre noch irrationaler machen als sie in vielen Bereichen heute schon sei. Vision Landwirtschaft lehnt deshalb sowohl den Gegenentwurf als auch die Initiative in aller Form ab.
Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS): "Potenzielle gefährlich"
Der Gegenentwurf entspreche den Erwartungen nicht, hält die SALS in einer Medienmitteilung fest. Der Bundesrat anerkenne zwar die Bedeutung der Ernährungssicherheit, fahre aber ein falsche Strategie. Die Organisation hält den Gegenvorschlag gar für potenziell gefährlich, da die Ernährungssicherheit mit Lebensmittelimporten gewährleistet werde solle. Dies könne dem Agrarfreihandel Tür und Tor öffnen. Die SALS unterstützt deshalb weiter die Initiative des SBV.
Pro Natura: "Kein neuer Artikel nötig"
Die Naturschutzorganisation zeigt sich überzeugt davon, dass eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft keinen neuen Verfassungsartikel braucht. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag seien unnötig, heisst es in einer Mitteilung. Sie brächten Verunsicherung für die Bauernbetriebe und Unruhe in die Agrarpolitik. Die Produktionsanreize seien bereits in der AP 14-17 sehr hoch und die Landwirtschaft in der Schweiz dürfe nicht intensiver als heute werden. Die Organisation betont zudem, dass das Kulturland über das Raumplanungsgesetz besser geschützt werden könne.
SVS/BirdLife Schweiz: "Statt Anpassung zielgerichtete Umsetzung"
Der Schweizer Vogelschutz lehnt sowohl Initiative als auch den Gegenentwurf ab. Mit dem Entwurf werde eine erneute Debatte über die Ausrichtung der Agrarpolitik eröffnet, obwohl die AP 14-17 vor allem die Umsetzung in der Praxis sowie eine anschliessende saubere Evaluation benötige. Statt einer Anpassung der Verfassung sei eine zielgerichtete Umsetzung des beim Volk breit abgestützten bestehenden Artikels mit seiner multifunktionellen Landwirtschaft zu garantieren, heisst es weiter.
Der Gegenentwurf im Wortlaut
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 102a Ernährungssicherheit
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Rahmenbedingungen, welche die Nachhaltigkeit unterstützen und günstig sind für:
a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;
b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Produktion von Lebensmitteln;
c. eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft;
d. den Zugang zu den internationalen Agrarmärkten;
e. einen ressourcenschonenden Konsum von Lebensmitteln.
Die Initiative im Wortlaut
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 104a Ernährungssicherheit
1 Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.
2 Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.
Art. 197 Ziff. 11 11. Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit) Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.