Ein Hauptpunkt des ersten Moduls der Vollzugshilfe "Umweltschutz in der Landwirtschaft" (siehe Kasten) sind vorsorgliche Massnahmen zur Luftreinhaltung bei der Lagerung von Hofdünger, bei Stallbauten und Laufhöfen von Schweinen, Rindern und Geflügel. Durch die vielfältigen Massnahmen soll insbesondere die Freisetzung von Ammoniak in die Umwelt vermindert werden. Ammoniak ist ein stechend riechendes Gas, das zu grossen Teilen bei der Tierproduktion entsteht. Es entweicht in die Luft und gelangt bei Niederschlag wieder auf den Boden, was negative Auswirkungen auf empfindliche Ökosysteme haben kann. Die Massnahmenliste umfasst unter anderem die Reduktion der verschmutzbaren Flächen, rasche Drainage und niedrige Stalltemperaturen mit tiefer Luftgeschwindigkeit, damit weniger Ammoniak entweichen kann.
Vollzugshilfe soll Umsetzung der Gesetze einheitlich regeln
Die Vollzugshilfe geht auf eine Motion der Ständeratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) zurück, die eine Lenkungsabgabe auf Mineraldünger, Hofdüngerüberschüsse und Pflanzenschutzmittel forderte. Der Bundesrat lehnte Lenkungsabgaben indes ab und verlangte stattdessen, dass die gültigen Gesetze konsequenter umgesetzt werden müssen. Die Vollzugshilfe, die von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) ausgearbeitet wurde, soll die einheitliche Gesetzesauslegung in allen Kantonen verbessern. Das aktuell erschienene erste Modul "Baulicher Umweltschutz" behandelt bauliche Massnahmen im Landwirtschaftsbetrieb, insbesondere im Bereich der Luftreinhalte-Verordnung. Vier weitere Module zu Pflanzenschutzmitteln, Boden, Nährstoffen und Verwendung von Dünger sowie Biogas werden folgen.
Millionenkosten befürchtet
Für den Schweizerischen Bauernverband (SBV) gehen diese Massnahmen aber zu weit, es werden Zusatzkosten in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken für die Landwirte befürchtet. "Es gibt generell viele zusätzliche Vorgaben. Beispielsweise würden Massnahmen bei den Güllenbehältern, die Überdachung von Laufhöfen und die Installation von Ammoniakwäschern die Finanzen der Landwirte stark belasten", sagt Martin Rufer, Leiter Produktion, Märkte und Ökologie des SBV.
Die anfallenden Kosten würden aber auch stark davon abhängen, wie die Kantone mit der Vollzugshilfe umgehen werden: "Wir fordern, dass die Kantone die Vollzugshilfe vernünftig anwenden, das heisst die Sachverhalte jeweils einzelbetrieblich betrachten und sich vorwiegend auf Neubauten konzentrieren", so Rufer.
Kein neues Recht
Adrian Aeschlimann vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) betont, dass die Vollzugshilfe kein neues Recht begründet, sondern lediglich der Umsetzung bestehender Gesetze dient. "Die beschriebenen Massnahmen wurden als machbar und zahlbar bewertet", so Aeschlimann.
Der Bauernverband kritisiert zudem, dass für etliche der vorgeschlagenen Massnahmen keine wissenschaftlichen Grundlagen bestünden und befürchtet, dass in einigen Jahren festgestellt wird, dass die Massnahmen kaum zur Reduktion von Emissionen beigetragen haben. Adrian Aeschlimann widerspricht: "Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verminderung von Ammoniakemissionen sind auf dem aktuellen Stand der Technik und es besteht internationaler Konsens über deren Wirksamkeit. Es handelt sich dabei um die besten momentan verfügbaren Massnahmen."
Schleppschläuche zeigen Wirkung
Dass die Bekämpfung der Ammoniakemissionen auch weniger umstritten vonstatten gehen kann, zeigt der Einsatz von Schleppschläuchen. Dieser wird in mehreren Kantonen finanziell von Bund und Kanton unterstützt und bietet ein relativ einfaches Instrument zur Verminderung von Ammoniakemissionen. Anstatt dass die Gülle in hohem Bogen aufs Feld gespritzt wird, wird sie gezielt auf den Boden gebracht, was die Verdunstungsfläche reduziert. Zusätzlich kann so die Gülle auch bessere Düngewirkung entfalten. Bisher zeigten die Massnahmen Erfolg, so wurde beispielsweise im ersten Jahr der finanziellen Förderung im Kanton Aargau die Zielsetzung von 18'000 Hektaren um 3'000 Hektaren übertroffen und die Ammoniakemissionen konnten um 150 Tonnen gesenkt werden.

