
Der Fischerei-Verband hält es für fahrlässig, wenn Angler ohne Sachkundenachweis ihrem Hobby nachgehen. "Solchen Fischern fehlt das Grundwissen über den artgerechten Umgang mit dem Fisch", sagte SFV-Zentralpräsident und Ständerat Roberto Zanetti an einer Medienkonferenz in Bern.
In den letzten beiden Jahren hatte einerseits die "Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich" gefordert, dass sämtliche Fischereipatente immer an einen Sachkundenachweis gekoppelt werden sollen. Andererseits hatte der Tierschutz unter anderem ein Mindestalter fürs Angeln gefordert. Aufgrund dieser Ereignisse beschloss der SFV, eine Arbeitsgruppe Tierschutz einzusetzen. Diese stellte fest, dass tatsächlich Problematiken bestehen. Diesen will der Verband mit einem Forderungskatalog entgegentreten.
Sachkundenachweis Fischerei für alle obligatorisch
Hauptforderung ist, dass sämtliche Anglerinnen und Angler künftig obligatorisch über den Sachkundenachweis (SaNa) verfügen müssen. Die bisherigen Ausnahmen für Bezüger von Kurzzeit-Patenten und für Freiangler sollen aufgehoben werden. Dadurch erhofft sich der Verband, dass nur noch gut ausgebildete Angler am Wasser anzutreffen sein werden. Zudem würden dadurch gleiche Rechte und Pflichten für alle Angler gelten. Aktuell gilt das Obligatorium in vielen Kantonen nur für Langzeit-Patente mit einer Gültigkeit von mehr als einem Monat.
Die weiteren Forderungen:
- Freiangelrecht soll bleiben - aber mit Ausweis
Um weiterhin breiten Kreisen einen Zugang zum Fischen zu bieten, soll das beliebte Freiangeln (ohne Patent, mit gewissen Auflagen) möglich bleiben. Dies allerdings nur, wenn der Angler den SaNa besitzt oder von einer Person mit Ausweis begleitet wird.
- Kein Mindestalter
Ein Mindestalter fürs Angeln lehnt der Verband ab. Allerdings sollen auch Kinder und Jugendliche nur angeln dürfen, wenn sie den obligatorischen Kurs absolviert haben oder von einem Absolventen begleitet werden. Zentralpräsident Zanetti geht nicht davon aus, dass dadurch weniger Kinder angeln werden: "Ich habe keine Angst um den Nachwuchs. Das sind bereits heute sehr motivierte und mit viel Wissen ausgestattete Kinder und Jugendliche. Im Gegenteil, die gut durchgeführten Kurse können vielmehr noch die Begeisterung wecken."
- Angelteiche erlaubt
Private oder kommerzielle Angebote an Seen und Teichen sollen möglich bleiben, solange die Betreiber fachliche Betreuung gewährleisten.
- Gastfischen nur noch mit Sachkundenachweis
Gastfischer oder Touristen sollen künftig nur noch in Begleitung einer Person mit SaNa fischen dürfen. Das könnte in einigen Tourismus-Regionen für Widerstand sorgen. Der SFV weist aber darauf hin, dass heute in einigen Kantonen Touristen ohne SaNa gar nicht angeln dürfen. Für diese Regionen wäre die vorgeschlagene Lösung eine Erleichterung.
- Kontrolle und Vollzug stärken
Der SFV verlangt verstärkte Kontrollen durch die Aufsichtsorgane. Eine kleine Minderheit von fehlbaren Fischern könne alle in Verruf bringen, weshalb die Mehrheit Interesse an korrektem Verhalten habe.

Der Sachkundenachweis Fischerei
Der Sachkundenachweis war 2009 eingeführt worden. Laut Fischerei-Verband haben von rund 140'000 Anglerinnen und Angler bisher 110'000 den Kurs absolviert. Pro Jahr kommen 9'000 - 10'000 neue hinzu. Zwischen 11 und 13 Prozent davon sind Frauen.
Zu Beginn waren die Kurse je nach Kanton stark unterschiedlich. Das führte dazu, dass einige Kantone auswärtige Ausweise nicht mehr akzeptieren wollten. Dank einer Vereinheitlichung 2015 verfügen nun sämtliche Absolventinnen und Absolventen über die gleichen
Ausweise.
Weitere Informationen gibt es beim Netzwerk Anglerausbildung.