LID. Im Kanton Wallis ist ein neuer Fall von Rinderwahnsinn (BSE) aufgetreten. Das betroffene Tier aus Le Châble in der Gemeinde Bagnes wurde nach dem Tiermehl-Verfütterungsverbot vom Dezember 1990 geboren und gilt damit als BAB-Fall ("born after ban"). Es handelt sich um den zweiten BSE-Fall in der Schweiz des laufenden Jahres. Im Februar war ein an BSE erkranktes Tier aus dem bernischen Amtsbezirk Signau gemeldet worden, das aber kein BAB-Fall war. 1997 wurden in der Schweiz insgesamt 38 BSE-Fälle registriert, davon waren 21 BAB-Fälle.
Mediendienst Nr. 2356 vom 02. April 1998