LID. Ab sofort ist das Zürcher Merkblatt für die Verarbeitung und direkte Vermarktung von Lebensmitteln auf dem Bauernhof erhältlich. Es gibt Auskunft über die gesetzlichen Anforderungen für die Herstellung von hygienisch einwandfreien Produkten. Die Anforderungen an Räume und Einrichtungen sowie für Verkaufsräume und –stände sind darin kurz und übersichtlich aufgelistet, wie der Zürcher Bauernverband (ZBV) mitteilt. Zahlreiche Beispiele von Kennzeichnungen helfen dem Vermarkter bei der Deklaration der Produkte. Das Merkblatt wurde vom ZBV, der Zentralstelle bäuerliche Hauswirtschaft, der Zürcher Landfrauen Vereinigung und dem Kantonalen Labor Zürich gemeinsam erarbeitet.
Ausserdem werden die neuen Hygienebestimmungen an drei öffentlichen Informationsveranstaltungen näher erläutert. Sie finden jeweils am Donnerstag von 20 bis 22 Uhr statt, und zwar am 16. April an der Landwirtschaftlichen Schule Wülflingen in Winterthur, am 23. April im Restaurant Neubühl in Wädenswil und am 30. April an der Landwirtschaftlichen Schule Oberland in Wetzikon. Dabei wird der Kantonschemiker Rolf Etter das Lebensmittelgesetz und die Hygieneverordnung und Alice Elliker von der Zentralstelle Bäuerliche Hauswirtschaft die Selbstkontrolle vorstellen. Moderiert werden die Veranstaltungen durch Andrea Spühler vom ZBV.
Mediendienst Nr. 2356 vom 02. April 1998