LID. Hat die Migros auf dem Markt für BSE-Tests eine marktbeherrschende Stellung? Zu dieser Frage hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 12. April eine Untersuchung eingeleitet. Eine im September 2001 eröffnete Voruntersuchung habe Indizien ergeben, dass der Wettbewerb zwischen den Labors durch Auflagen der Migros eingeschränkt sei, teilte die Weko am Montag, 15. April mit. Die Migros verlangt seit Anfang 2001 zusätzlich zu den vom Bund vorgeschriebenen BSE-Test von ihren Rindfleischlieferanten weitere Tests an den geschlachteten Tieren. Dabei schreibt die Migros ihren Lieferanten vor, bei welchen Labors diese die Tests durchzuführen haben.
Das von der Migros bezogene Rindfleisch könne jedoch im Schlachtprozess nicht vom übrigen Rindfleisch getrennt werden. Daher würden die von der Migros aufgestellten Bedingungen für sämtliches, in den betroffenen Schlachthöfen verarbeitetes Rindfleisch gelten, schrieb die Weko. Die Untersuchung soll nun zeigen, ob das Verhalten der Migros einen kartellrechtlich unzulässigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstelle.
Mediendienst Nr. 2562 vom 18. April 2002