LID. Die Schweinezüchter in der Schweiz dürfen seit dem 15. April Medikamente mit bestimmten Wirkstoffen nicht mehr verwenden. Der Gängigste ist Chloramphenicol, ein Antibiotikum in Form eines Mundsprays. Bis heute limitierte die Schweiz die Anwendung dieser Substanzen mit Maximalwerten. Die neue Verordnung des Bundesamtes für Gesundheit verbietet deren Einsatz in Übereinstimmung mit EU-Normen ganz. Die Europäische Union (EU) hatte dies zur Bedingung für den Import von Fleisch, Milch und Käse aus der Schweiz erhoben. Die Züchter sind angehalten, ihre Stallapotheken mit den Tierärzten zu kontrollieren. Diese haben darüber zu wachen, dass die entsprechenden Produkte auf sichere Art entsorgt werden, erklärt Andrea Meissner, Präsident der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST).
Mediendienst Nr. 2512 vom 19. April 2001