rp. Die Öffnung der Landwirtschaftszone für bäuerliche Bauvorhaben mit landwirtschaftsfremder Zweckbestimmungen ist reif für den Nationalrat. Die entsprechende Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) wurde von der vorberatenden Kommission mit 11 zu 1 Stimme bei 12 Enthaltungen zuhanden des Plenums verabschiedet. Die vom Ständerat bereits in der Frühjahrssession behandelte Vorlage wurde dabei nur geringfügig abgeändert. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) fasste insbesondere die Bedingungen für die Nutzungen etwas präziser. So werden Überbauungen weitgehend ausgeschlossen und die Nutzungsmöglichkeiten auf "betriebsnahe" Nebenbetriebe beschränkt.
Allerdings zeigen die 12 Enthaltungen, dass die Basis für die Reform weiterhin schmal ist. Laut einer Mitteilung der Parlamentsdienste stand in der Urek eine Minderheit, die eine weitergehende Öffnung forderte, einer andern Minderheit gegenüber, die sich jeder Öffnung widersetzt. Die verabschiedete Version stelle daher einen "realistischen Mittelweg" dar. 15 Minderheitsanträge deuten jedoch darauf hin, dass das zähe Ringen weitergehen wird.
Die RPG-Revision will es Bauernfamilien mit weniger als 70,000 Franken Reineinkommen ermöglichen, ihrem Hof einen gewerblichen Nebenbetrieb anzugliedern. Die Kantone sollen bodenunabhängige Produktionsstätten wie Masthallen oder Hors-sol-Gewächshäuser zulassen können. Hauptsächlich wegen der letztgenannten Nutzungsmöglichkeiten haben Landschafts- und Naturschutzkreise das Referendum angedroht. Widerstand hat auch der Gewerbeverband angemeldet.
Mediendienst Nr. 2316 vom 26. Juni 1997