LID. Nur echtes "Walliser Roggenbrot" soll diese Bezeichnung tragen dürfen. Die Walliser Landwirtschaftskammer hat um die Registrierung der geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für das Walliser Roggenbrot nachgesucht, wie das Bundesamt für Landwirtschaft am 25. Mai mitteilte. Die Kantone und Personen mit einem nachgewiesenen schutzwürdigen Interesse können innert dreier Monate Einsprache erheben. Das von Hand bereitete und in Herdöfen gebackene Walliser Roggenbrot mit seiner rissigen Rinde ist berühmt. Es wird oft mit andern typischen Produkten des Wallis wie Trockenfleisch, Wein und Raclettekäse in Verbindung gebracht.
Über die AOC, die Erzeugung, Verarbeitung und Veredelung im betreffenden Gebiet garantiert, verfügt bisher nur der Waadtländer Etivazkäse. Als zweites Produkt wird die Abricotine den selben Schutz erhalten, wenn keine Einsprache erfolgt. Von den 27 Produkten, für die Gesuche eingereicht wurden, könnte das Walliser Roggenbrot demnach das dritte sein, das Erfolg hat.
Mediendienst Nr. 2467 vom 30. Mai 2000