Die Schlagzeilen um den dioxinhaltigen Zitrustrester, der im Mai dieses Jahres zu Futterzwecken aus Brasilien in die Schweiz importiert worden ist, brachte die Frage des "Menuplans im Schweizer Stall" wieder ins Gespräch. Was fressen unsere Kühe alles? Die Anwort lautet nach wie vor: hauptsächlich Gras in allen Variationen, Mais und gelegentlich Getreide als energiereiches und Soja als proteinreiches Leistungsfutter. Die Schweiz baut nur 85 Prozent der im Inland benötigten proteinhaltigen Futtermittel an. Damit Schweizer Hochleistungstiere trotzdem ausreichend mit Proteinen versorgt werden können, werden Soja und andere proteinhaltige Futtermittel, hauptsächlich aus den USA, in die Schweiz importiert.
Ans Rindvieh werden aber auch Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelindustrie (Zitrustrester, Bananen, etc.) verfüttert. Die Begründung ist einfach: Einerseits steht die Landwirtschaft einem enormen Kostendruck bei der Produktion gegenüber, und andererseits können so wertvolle Nährstoffe, die sonst verbrannt würden, durch das Nutzvieh zu Milch und Fleisch veredelt werden, es entsteht also eine Art Recyclingeffekt.
Recycling liegt im Trend
Dieser Wille zum Recycling liegt im Trend. Wo immer möglich, werden aus ökologischen Gründen Abfälle wiederverwendet. Viele Haushalte trennen PET- von Pfandflaschen, sammeln Glas, Büchsen und Karton, Kleider und Papier, bringen Abfälle von Gemüse und Obst auf den Kompost. Doch wie sieht es mit den restlichen Abfällen aus? Bei der Produktion von Orangensaft zum Beispiel fallen tonnenweise Orangenschalen (Zitrustrester) an, die entsorgt oder wiederverwendet werden müssen. Gleiches gilt für Abfälle, die beim Pressen von Erdnussöl und anderen Speiseölen entstehen. Die Liste von Abfällen, die nicht vom Konsumenten entsorgt werden, liesse sich beliebig verlängern.
Solche Nebenprodukte aus der Nahrungsmittelindustrie werden in beschränkten Mengen in der Tierfütterung eingesetzt. "Der Anteil an Zitrustrester im Kraftfutter zum Beispiel macht, falls solcher überhaupt von der Mischfutterfirma verwendet wird, je nach Rezeptur schätzungsweise 5-10 Prozent aus", sagt Christoph Reinhard von der Kraftfutterfabrik Kunz Kunath AG, die selber keinen Zitrustrester verwendet. Zitrustrester werde auf den Futtersäcken nicht explizit deklariert, sondern sei in der Bezeichnung "Nebenprodukte aus der Verarbeitung von Früchten" inbegriffen, so Reinhard weiter. Natürlich denke man dabei in erster Linie an einheimische Früchte, an Trauben- oder Obsttrester zum Beispiel, die auch hauptsächlich in diesen Futtermitteln eingesetzt werden, allerdings sei Zitrustrester in dieser Kategorie nicht auszuschliessen. Der Landwirt selbst hat aufgrund der Etikettierung der Säcke keine Möglichkeit, die exakten Inhaltsstoffe des Futtermittels zu kennen. Auch deren Menge nicht. Die Futtermittelkomponenten müssen zwar in absteigender Reihenfolge ihrer Anteile aufgeführt werden, die einzelnen Prozentzahlen stehen aber nicht auf den Etiketten. Auch die Herkunft der einzelnen Bestandteile muss nicht deklariert werden. Die Entscheidung, ob ein solches Nebenprodukt in der Schweiz als Futtermittelzusatz zugelassen wird, trifft die eidgenössiche Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP), die Höhe der Zölle für importierte Futtermittelzusätze hingegen setzt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) fest.
Zitrustrester
ug. Zitrustrester entsteht als Nebenprodukt bei der Herstellung von Orangen- und Zitronensaft in Brasilien und anderen tropischen Ländern. Er wird in der Schweiz in kleinen Mengen gerne in der Tierernährung eingesetzt, unter anderem weil der zitronige Geschmack bei Kühen und Schweinen den Appetit anregt.
Der im Mai dieses Jahres importierte Zitrustrester war bei der Trocknung über den Rauch der verwendeten Brennstoffe mit Dioxin verseucht worden. Dies veranlasste die Behörden, Schweizer Milch auf Dioxinrückstände zu untersuchen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilte im Juli dieses Jahres mit, dass Schweizer Milch nicht durch dioxinhaltigen Zitustrester verseucht worden war, obwohl dieser bereits als Zusatz für Tierfutter Verwendung gefunden hatte.
Noch immer lagert der verseuchte Trester in inländischen Futtermühlen. Das Exportland Brasilien weigert sich, die 700 t Zitrustrester zurückzunehmen. Nach wie vor hofft die Schweiz auf eine Lösung in Zusammenarbeit mit der EU, die bis anhin vergeblich versucht, 140,000 t des brasilianischen Futtermittelzusatzes zurückzuexportieren.
Einsatz von Fleisch- und Knochenmehl
Auch bei der Schlachtung eines Rindes, eines Schweines oder eines Poulets fallen Nebenprodukte (Knochen, Federn, Fett, etc.) an, die nicht in die menschliche Ernährung gelangen. Diese werden in Form von Fleisch- und Knochenmehl in der Ernährung von Schweinen und Geflügel eingesetzt. Bei Wiederkäuern ist der Einsatz solchen Mehls seit 1990 aufgrund der BSE-Krise verboten. Auch in der Schweizer Label-Produktion von Poulets, Eiern und Schweinen wird vermehrt auf den Einsatz von Fleisch- und Knochenmehl verzichtet. Coop und Migros akzeptieren bei ihren Label-Programmen zum Teil keine tierischen Eiweisse in der Fütterung mehr. Das macht deren Absatz im Inland immer schwieriger. "Früher konnte das Mehl noch nach Holland exportiert werden", so Reinhard von der Kunz Kunath AG, heute nehme es nur noch Polen. Den Absatz von tierischen Eiweissen zu Futterzwecken übernimmt im Inland in erster Linie die privatwirtschaftlich organisierte Centravo AG in Zürich, die ursprünglich aus einer Selbsthilfegruppe der Metzgerschaft entstanden war. In der Schweiz fallen jährlich etwa 40,000 t tierische Eiweisse an. "Davon können zirka 9,000 t im Inland abgesetzt werden", erläutert Michael Gutermann von der Centravo AG. Der Rest müsse also zu EU-Preisen, die von der Entwicklung des Weltmarktes abhängen, exportiert werden. "Dadurch entsteht ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden", so Gutermann weiter. Die höheren Verwertungskosten, die so entstünden, müssten letztlich durch die Produzenten, also die Landwirte, getragen werden. Gerade in der Schweinefütterung könnte in der Schweiz eigentlich mehr Fleisch- und Knochenmehl abgesetzt werden, als dies momentan der Fall ist, aber die Landwirte seien verunsichert; sie hätten Angst, weiterhin tierische Eiweisse in der Fütterung einzusetzen, weil sie um den Absatz ihrer Produkte fürchten.
Bananen für Milchkühe
Abfälle entstehen auch auf anderen Stufen der Lebensmittelbranche. Zu nennen ist beispielsweise die Bananenreiferei von Coop in Augst AG. 1 Prozent aller importierten Bananen fallen hier jährlich als Abfallbananen an und werden zur Milchvieh- und Schweinefütterung gratis an Landwirte abgegeben. "Jede andere Verwertung wäre für uns teurer", sagt Renate Widmer von der Bananenreiferei, und die Landwirte nähmen die Bananen gerne. Gerade gratis seien die Bananen nicht, meint allerdings ein Abnehmer von Coop-Abfallbananen, der nicht genannt werden möchte. Der Transport, das Auspacken und das Sortieren der Bananen seien sehr arbeitsaufwendig und daher kostenintensiv, meint der Landwirt weiter. Er verfüttere 2 bis 4 Kilo Bananen pro Tier und Tag ans Milchvieh, was ein geringer Anteil an der täglichen Ration ausmache, wenn man bedenke, dass eine Kuh 70 bis 80 Kilo Futter pro Tag frisst.
Die Verfütterung von tierischen Eiweissen, Zitrustrester, Bananen und anderen Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie ist also durchaus erklärlich. Sie hilft Kosten in der Landwirtschaft sparen, ermöglicht es, wertvolle Nährstoffe wiederzuverwerten und entschärft die Abfallproblematik.
Wer aus ethischen Gründen ein solches Vorgehen ablehnt, kann auf Schweizer Labelprogramme zurückgreifen, die die Fütterung klar definieren (siehe Kasten); freilich bleiben Bauern und Verarbeiter dann mit der Abfallproblematik sitzen. Konsumenten haben also beim Kauf die Möglichkeit, das Produkt, das ihren Ansprüchen gerecht wird, auszuwählen, wobei es sich oft um eine Wahl zwischen "ethischer" Fütterung und Abfallverwertung handelt. Welche Lebensmittel langfristig einen Markt finden, hängt in erster Linie von den Konsumenten und deren Einkaufsverhalten ab.
Fütterungsnormen ausgewählter Label
ug. Die Fütterungsnormen folgender Labels sind grösstenteils der Borschüre "Ökolabels für Lebensmittel" (Stand 1996) des WWF Schweiz und der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) entnommen.
- KAG Freilandeier: Futter idealerweise vom eigenen Betrieb, Tierische Eiweisse (Fisch- und Fleischmehl) verboten. Das gleiche gilt für KAG-Freilandpoulets.
- BIO-Knospe Freilandeier: Futter vorzugsweise vom eigenen Betrieb, 20 Prozent aus nichtbiologischer Landwirtschaft erlaubt.
- AgriNatura-Freilandeier: Möglichst hoher Anteil an betriebseigenem Futter.
- Coop NaturaPlan, Eier aus Auslaufhaltung: Futter von ausgewählten Futtermühlen ohne Fischmehl und -öl, ohne tierische Eiweisse.
- Migros-Sano-Eier aus Auslaufhaltung: Futter von ausgewählten Futtermühlen, sonst keine besonderen Vorschriften.
- M-Sano-Fleisch: verbietet den Einsatz tierischer Eiweisse bei Poulets, Truten und Schweinen,
- SEG-Freilandpoulets: Tierisches Eiweiss auf ein Minimum reduziert.
- CoopNaturaPlan-porc: Kontrollierte Fütterung, tierische Eiweisse nicht grundsätzlich verboten.