LID. Das Verfahren zum schweizerisch-italienischen Käseskandal wird Anfang Februar eingestellt. Carlo Bulletti, bei der Bundesanwaltschaft für den Fall zuständig, verzichtet auf die Strafverfolgung von sechs Verdächtigen. Dies meldet die Nachrichtenagentur SDA. "Was beweisbar wäre, ist inzwischen verjährt, und was nicht verjährt ist, lässt sich schwer beweisen", bestätigte Bulletti einen Bericht der "Sonntagszeitung".
Die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen vier ehemalige Verantwortliche der Schweizer Käseunion, einen ehemaligen Vizedirektor des Bundesamts für Landwirtschaft und einen italienischen Käseimporteur. Ihnen wurden ungetreue Amts- und Geschäftsführung, Urkundenfälschung und ähnliche Delikte vorgeworfen. Ein ehemaliger Marketingchef der Käseunion gab zu, für die Zusammenarbeit mit den Italienern 350‘000 Franken erhalten zu haben. Bulletti wertete dies nicht als passive Bestechung, sondern als Annahme von Geschenken. Das Delikt sei deshalb verjährt.
Der Käseskandal war 1996 aufgedeckt worden. Das entsprechende Verfahren in Italien ist noch hängig. 55 Spitzenleuten von italienischen Käseimportfirmen wird vorgeworfen, den italienischen Staat um Millionen geprellt zu haben. Den schweizerischen Steuerzahler kostete der Betrug mindestens 70 Millionen Franken.
Die halbstaatliche Käseunion exportierte überschüssigen Hartkäse jahrelang zum EU-Mindestpreis. Dafür musste sie fast keinen Zoll entrichten. Die Abnehmer mussten nur die Hälfte des Mindestpreises bezahlen, die Käseunion erstattete ihnen die Differenz zum Mindestpreis schwarz zurück.
Mediendienst Nr. 2600 vom 23. Januar 2003