LID. Hirn- und Rückenmark-Gewebe von Rindern, die älter als sechs Monate sind, gilt für die Übertragung des Rinderwahnsinns (BSE) als Risikomaterial und darf seit 1990 nicht mehr zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET und das Bundesamt für Gesundheit BAG wenden zur Überprüfung der Vorschrift einen neuen Labortest an.
Eine erste Serie von 83 Proben habe sich als frei von Risikogewebe erwiesen, gaben BVET und BAG am 14. September bekannt. Die 83 Proben stammten neben der Schweiz vorwiegend aus Frankreich, Italien und Deutschland, den wichtigsten Lieferländern für verarbeitete Fleischerzeugnisse wie etwa Würste und Terrinen.
Mit der neuen Untersuchungsmethode kann Hirn- und Rückenmark-Gewebe in Lebensmitteln nachgewiesen werden. In zwei Proben ist zentralnervöses Gewebe (ZNS-Gewebe) gefunden worden. Zusätzliche Abklärungen ergaben aber, dass es sich dabei um erlaubtes, aber nicht korrekt deklariertes Schweine- bzw. Kalbshirn handelte. Um den Täuschungsschutz sicherzustellen, sind entsprechende Massnahmen getroffen worden.
Mediendienst Nr. 2483 vom 21. September 2000