LID. Die Europäische Union wird die Schutzmassnahmen gegen die klassische Schweinepest in Spanien zum Teil aufheben. Der ständige Veterinärausschusses hat be-schlossen, dass wieder lebende Schweine und Material zur künstlichen Befruchtung ausgeführt werden dürfen. Dies teilt das Agrarische Informations Zentrum AIZ in Wien mit. Dem Ausschuss zufolge dürfen die Transport-beschränkungen innerhalb Spaniens unter Aufsicht der spanischen Behörden in schweinepestfreien Gebieten gelockert werden. Der erste Fall von Schweinepest wurde am 14. Juli gemeldet. Seither sind 17 Ausbrüche der Krankheit bekannt geworden. Die spanischen Behörden haben eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Beobachtungszone von zehn Kilometern um die betroffenen Höfe gezogen.
Mediendienst Nr. 2529 vom 16. August 2001