LID. Der Schweizer Tierschutz lud am 1. Dezember unter dem Motto "20 Jahre Tierschutzgesetz – wie weiter?" zur 7. Nutztiertagung in Olten. Jacques Merminod vom Bundesamt für Veterinärwesen betonte in seinem Referat, dass seit der Annahme des Tierschutzgesetzes 1978 in der Nutztierhaltung wesentliche Verbesserungen erfolgt seien. Das betreffe insbesondere artgerechtere Haltungsformen wie etwa die Boden- und Volièrenhaltung anstelle der Batteriehaltung beim Geflügel. Manfred Bötsch, der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, stellte die Haltungsprogramme RAUS (Regelmässiger Auslauf ins Freie) und BTS (Besonders tierfreundliche Stallungssysteme) vor. Bötsch konzedierte, dass die Beteiligung an BTS unbefriedigend sei, insbesondere im Schweinesektor, weshalb erhöhte Beitragszahlungen ins Auge gefasst würden.
Andreas Steiger von der Universität Bern stellte dar, welche Lücken aus Sicht des Tierschutzes im Hinblick auf die Revision von Gesetz und Verordnungen noch zu schliessen sind: Bestimmungen zur Haltung von Pferden, Schafen, Ziegen, zu züchterischen Massnahmen, Information und Ausbildung der Tierhalter und die Behebung von Vollzugsmängeln. Steiger wandte sich aber auch an die Tierschützer mit der Forderung, toleranter zu werden und ihre Kräfte zu bündeln, anstatt sich mit internen Streiten und Eigenprofilierung zu beschäftigen.
Mediendienst Nr. 2494 vom 07. Dezember 2000