rp. Die Frage, wer für allfällige Risiken der Gentechnologie haftet, ist nach Ansicht des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) in der Gen-Lex-Vorlage des Bundesrates ungenügend geregelt. Aufgrund des vorliegenden Entwurfes befürchtet der SBV, dass dem Landwirt die Haftung für Risiken übertragen wird, die er nicht selbst beherrschen kann. Vor allem die Entwicklung der Beschaffungsmärkte, auf denen schon bald kaum mehr Alternativen zu gentechnisch veränderten Produkten (GVO) angeboten werden, schränkt den Spielraum der Bauern entscheidend ein. Der SBV fordert deshalb eine klare Regelung der Haftung in der Gen-Lex, für die Ende März die Vernehmlassungsfrist zu Ende gegangen ist. Nach Ansicht des SBV soll ein Landwirt dann haftbar gemacht werden können, wenn er Vorschriften nicht befolgt; trifft ihn jedoch kein Verschulden, soll die Gentech-Firma haften, die das GVO-Produkt entwickelt und produziert hat. Im letzteren Fall soll zudem in zweiter Linie die Behörde haften, die das Produkt zugelassen hat. Der SBV lehnt ferner auch die vorgeschlagene Änderung des Produktehaftpflichtgesetzes ab, wonach landwirtschaftliche Erzeugnisse erst dann als Produkt gelten, wenn sie einer ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Bei den Bestimmungen über die Deklarationspflicht verlangt der SBV ausserdem, dass für konventionelle Produkte ein Reinheitsgrad oder ein Toleranzwert festgelegt wird. Die vorgeschlagene Regelung, wonach jedes Produkt, das GVO enthält oder enthalten könnte, entsprechend gekennzeichnet werden muss, ist laut SBV schwierig anzuwenden, weil sich heute selbst geringste GVO-Spuren nachweisen lassen. Ausdrücklich begrüsst wird vom SBV die Zulassung der sogenannten Negativ-Deklaration. Dadurch werde es möglich, gegenüber Konsumenten auch die Gentech-Freiheit von Produkten klar zum Ausdruck zu bringen.
Mediendienst Nr. 2356 vom 02. April 1998