LID. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) begrüsst die Erweiterung des Geltungsbereiches der Bio-Verordnung auf die tierische Produktion. Der Vorstand erwarte von der Erweiterung neue Impulse für den Bio-Markt, heisst es in einer Pressemitteilung. In einigen Bereichen gehe die Regelungstiefe der Verordnung aber zu weit. Zu einschränkende Regelungen drohten den Bio-Markt wieder in die Nische zurückzudrängen, befürchtet der Bauernverband.
Die Anpassung der Bio-Verordnung folge der Entwicklung in der EU, damit der Export von schweizerischen Bioprodukten nicht gefährdet werde. Der Nachvollzug der EU-Regelungen habe aber auch zur Folge, dass in verschiedenen Bereichen mit einem weiteren Ansteigen der Produktionskosten zu rechnen sei. Der Vorstand des SBV wehrt sich deshalb gegen Regelungen, die über jene der EU hinausgehen. Verlange der Markt weitergehende Auflagen, so sollten diese auf dem privatrechtlichen Wege zwischen Produzenten, Organisationen und Abnehmern geregelt werden. Insbesondere wehrt sich der SBV gegen das Verbot des Zukaufs von trächtigen Zuchttieren. Damit würde die traditionelle Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talbauern in der Viehzucht in Frage gestellt. Ebenso wehrt sich der Vorstand dagegen, dass den Tieren nur noch Futter aus biologischer Produktion verabreicht werden darf. Damit werde ausgeschlossen, das Nebenprodukte aus der lokalen Nahrungsmittelverarbeitung (z.B. Schotte) an die Tiere verfüttert werden könne. Der Vorstand spricht sich deshalb dafür aus, dass bis zu 35% der Futterration auch Futter nicht biologischer Herkunft verwendet werden könne. Ferner verlangt der Vorstand des SBV dass der Geltungsbereich auch auf die Haltung von Bienen und Wassertiere ausgedehnt werde.
Mediendienst Nr. 2450 vom 03. Februar 2000