LID. Seit Mitte August können die Verbraucher in französischen Geschäften den Laden- und den Produzentenpreis für bestimmte Obst- und Gemüsesorten direkt miteinander vergleichen. Das gab Landwirtschaftsminister Jean Glavany in Paris bekannt. Damit werde der letzte Abschnitt von Artikel 71 des "Loi d‘orientation agricole" vom 9. Juli 1999 erstmalig angewendet.
Obst- und Gemüsebauern sowie Vertreter des Gross- und Einzelhandels hatten sich am 10. August auf die doppelte Auszeichnung geeinigt – nach wochenlangen Protesten der Produzenten. Die Obst- und Gemüsebauern beschuldigten vor allem Supermarktketten, die Produzentenpreise so zu drücken, dass oft nicht einmal die Produktionskosten gedeckt würden.
Die doppelte Preisangabe wird einen Monat für Pfirsiche, Nektarinen, Aprikosen, Melonen und Birnen, zwei Monate für Trauben und Äpfel und drei Monate für Tomaten und Gurken gelten und betrifft auch importierte Ware.
Glavany lobte die konstruktive Haltung von Produzenten und Handel und kündigte weitere Gespräche zur Vermittlung für den Herbst an.
Mediendienst Nr. 2427 vom 19. August 1999