LID. Das neue Pflanzenbehandlungsmittel-Verzeichnis, gültig für die Jahre 1997 und 1998, ist soeben erschienen. Wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt, enthält es alle Angaben zu den bewilligten Anwendungsbereichen, den bewilligten Aufwandmengen sowie alle im Einzelfall nötigen Auflagen und Einschränkungen. Die Buchausgabe erscheint neu getrennt in deutscher und französischer Sprache und nicht wie bisher in einem gemeinsamen Band.
In der von der Eidgenössischen Forschungsanstalt Wädenswil und anderen Bundesstellen herausgegebenen Publikation sind alle Pflanzenbehandlungsmittel aufgeführt, die in der Schweiz bewilligt und im Verkauf sind. Das Verzeichnis umfasst Mittel, die sowohl zum Schutz der Nutzpflanzen und Erntegüter als auch im nicht-landwirtschaftlichen Bereich (so etwa bei Zierpflanzen, im Forstwesen und in öffentlichen Grünanlagen) verwendet werden dürfen. Das Verzeichnis ist in verschiedene Mittelgruppen (Fungizide, Insektizide, Herbizide usw.) gegliedert und enthält auch einen Abschnitt über die biologischen (Nützlinge, Viren) und biotechnischen Verfahren (Fallen, Pheromone), die eingesetzt werden dürfen. Es erinnert daran, dass alle bewilligten Pflanzenbehandlungsmittel nur für die auf der Etikette angegeben Einsatzbereiche zulässig sind. Andere Verwendungen ver-stossen gegen die Stoffverordnung und sind strafbar, wie das BLW schreibt.
Das Pflanzenbehandlungs-Verzeichnis kann bestellt werden bei: Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ), 3000 Bern (23 Franken, Bestell-Nr. 730.556 d).