LID. Pflanzen, die Krankheiten oder Schädlingen verbreiten können, brauchen künftig einen Pflanzenpass. Auf den 1. Juli 2001 hat der Bundesrat eine EU-konforme neue Pflanzenschutzverordnung erlassen. Diese ersetzt sechs bisherige Ausführungserlasse. Sie will verhindern, dass mit landwirtschaftlichen Kultur-, Zier- und Forstpflanzen neue Krankheiten und Schädlinge in die Schweiz eingeschleppt werden. Wichtigste Neuerung ist die Einführung des Pflanzenpasses für bestimmte Wirtspflanzen. In Verkehr gebracht werden dürfen nur noch Pflanzen, deren Pass bestätigt, dass sie am Produktionsort kontrolliert worden sind.
Mediendienst Nr. 2505 vom 01. März 2001