LID. Der Nationalrat will keinen landesweiten Normalarbeitsvertrag für die rund 45‘000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft. Mit 75 zu 57 Stimmen hat er am 5. Juni eine parlamentarische Initiative abgelehnt. Der Genfer FDP-Nationalrat John Dupraz hatte für die Landwirtschaft statt der kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) einen nationalen NAV verlangt, der Arbeits- und Ruhezeiten, Arbeitsbedingungen und Lohn regelt. Dem sollten auch Landwirte mit Spezialkulturen unterstellt werden. Mit der Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK) kam der Rat zum Schluss, dass die Produktionsbedingungen in den einzelnen Bereichen der Landwirtschaft für eine schweizerische Lösung zu unterschiedlich seien. Die Kommissionsminderheit argumentierte erfolglos damit, dass die grossen kantonalen Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Auch die Beschäftigten in der Landwirtschaft hätten ein Recht auf menschenwürdige Behandlung.
Die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) verlangte am 5. Juni in Bern auch einen landesweiten Vertrag. Darin müsse ein Mindestlohn von monatlich 3‘000 Franken und eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden festgesetzt werden.
Mediendienst Nr. 2569 vom 06. Juni 2002