Künftig können Um- und Ausbauten von leerstehenden Landwirtschaftsgebäuden für Nebenerwerbs- und Wohnzwecke in allen Kantonen leichter bewilligt werden. Bodenunabhängige Produktionsformen wie Hors-sol-Gemüsebau und Masttierhaltung in der Landwirtschaftszone werden ausserdem möglich, sofern die Kantone entsprechende Zonen ausscheiden. Dies ist das Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. Februar, in der die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) mit 55,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.
Handlungsspielraum erweitert
Im befürwortenden Lager von Bundesrat, bürgerlichen Parteien und Schweizerischem Bauernverband (SBV) herrschten nach Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses Freude und Genugtuung. Die drei bürgerlichen Bundesratsparteien erklärten unisono, dass die Bauern so den dringend nötigen Handlungsspielraum erhielten, um in Zukunft bestehen zu können. Während die FDP in der Umsetzung der Gesetzesrevision vor allem gleich lange Spiesse zwischen Gewerbe und landwirtschaftlichem Nebenerwerb forderte, verlangte die SVP weitere Schritte zum Abbau von Behinderungen für die Bauern. CVP-Parteipräsident Adalbert Durrer äusserte sich gegenüber der Nachrichtenagentur SDA "positiv überrascht" über den Ausgang der Abstimmung.
Für den Schweizerischen Bauernverband (SBV) hat das Volk klar gemacht, dass es mit der Liberalisierung der Landwirtschaft nicht einseitig nur tiefere Preise wolle. Es habe den Bauern nun auch die nötigen unternehmerischen Möglichkeiten gegeben.
Auf der Gegnerseite sprach das "Referendumgskomitee gegen die Zerstörung der Landschaft" trotz der Abstimmungsniederlage von einem Achtungserfolg. Das Verdikt sei ein Votum für die Landwirtschaft, nicht aber eine Absage an den Landschaftsschutz. SP und Grüne erklärten, sie würden sich für einen restriktiven Vollzug der Revision einsetzen. Die Befürworter der Vorlage müssten nun ihre Versprechen wahrmachen, betonte die SP. Ruedi Baumann, Präsident der Grünen Partei, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, der Bundesrat müsse vor allem dafür sorgen, dass die Kantone ihre neu erlangten Freiheiten bei den Bewilligungsverfahren nicht übermässig ausnutzen würden.
Koller: Vollzug wird stärker beaufsichtigt
Diesem Anliegen kam Bundesrat Arnold Koller verbal bereits entgegen. Der Bund werde alles daran setzen, damit "die von den Gegnern befürchteten negativen Auswirkungen nicht eintreten werden," sagte der Justizminister am Sonntagabend. Konkret kündigte Koller, der das Abstimmungsergebnis als ein Ja "zu einer lebendigen Kulturlandschaft" würdigte, eine verstärkte Aufsicht über den Vollzug und Umsetzungshilfen zuhanden der Kantone an.
Die RPG-Revision wurde von 952,450 Stimmberechtigten unterstützt, 751,958 lehnten sie ab. Die klarste Zustimmung verbuchte die Vorlage in der lateinischen Schweiz, nämlich im Wallis (66,5 Prozent), in der Waadt (66,1), in Freiburg (65,5) sowie im Tessin (65,1 Prozent). Knapp fiel das Ja in Basel-Stadt und Uri mit je 50,1 Prozent sowie in Graubünden und Thurgau mit 50,7 Prozent aus. Unter den fünf Kantonen, welche die Vorlage ablehnten, fiel der Entscheid in Innerrhoden (60,3 Prozent Nein-Stimmen), Ausserrhoden (56,0) und Schaffhausen (53,2) deutlich aus. Knapp war das Nein in Glarus (51,7 Prozent) und Baselland (50,8 Prozent).