LID. Nach dem Nachweis von Listerien haben die österreichischen Behörden vor dem Konsum von Schweizer "Tête de Moine"-Rohmilchkäse gewarnt. In der Schweiz bestand nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu keiner Zeit Gefahr. Das Konsumentenschutzministerium in Wien teilte am 13. August mit, im "Tête de Moine" (Mindesthaltbarkeitsdatum: 20.9.99) sei Listeria monocytogenes nachgewiesen worden. Wegen möglicher Gefährdung der Gesundheit aufgrund der Bakterien seien die Lebensmittelbehörden ersucht worden, eventuell noch in Verkehr befindliche Produkte zu beschlagnahmen. BAG-Sprecher Lorenz Hess sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, der Fall liege bereits mehrere Monate zurück. Die Schweiz habe in diesem Zusammenhang einer österreichischen Anfrage um Abklärungen entsprochen. In der Schweiz habe weder damals noch heute eine Gefahr bestanden, betonte Hess.
Nach österreichischen Angaben besagt die Warnung nicht, dass die Gesundheitsschädlichkeit vom Schweizer Produzent verursacht worden ist. Gemäss der Schweizer Genossenschaft der Weich- und Halbhartkäse-Fabrikanten (SGWH) erfolgt eine Listerien-Verseuchung meist bei der Lagerung, selten über die Rohmilch.
Beim Verzehr grosser Mengen können Listerien-Bakterien für Personen mit geschwächtem Immunsystem gefährlich sein. Wer ein stabiles Immunsystem hat, kommt meist mit einer grippeartigen Erkrankung und Fieber davon.
Ein SGWH-Sprecher sagte, die Kontrollen seien streng. Wenn das Produkt lediglich eine Oberflächen-Verseuchung aufweise, sei der Verkauf nach einer Behandlung weiterhin möglich. Wer die Rinde abschneide, sei sowieso nicht gefährdet. Fälle von Verseuchung sollten zwar nicht bagatellisiert werden, in der Öffentlichkeit herrschten seit der Listerien-Affäre von 1987 um den Vacherin Mont d,Or aber allzu grosse Ängste, fügte der Sprecher an.
Mediendienst Nr. 2427 vom 19. August 1999