LID. Der Kanton Thurgau soll ein eigenes Landwirtschaftsgesetz erhalten. Der Gesetzesentwurf bringt vor allem Ergänzungen zum Bundesrecht. Zudem soll der Spielraum für eine eigenständige Landwirtschaftspolitik ausgeschöpft werden.
Bislang hat der Thurgau kein eigenes Landwirtschaftsgesetz. Dies, obwohl im Kanton neun Prozent der Erwerbstätigen (Stand 1995) direkt in der Landwirtschaft arbeiten. Im schweizerischen Mittel waren es 1996 noch 4,8 Prozent. Weitere fünf Prozent der Beschäftigten arbeiten im Thurgau in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Betrieben.
Das neue Gesetz, welches die Anforderungen an die Landwirtschaft umschreibt und die Grundlage für das Leitbild einer kantonalen Landwirtschaftspolitik bildet, bekennt sich zu den Grundsätzen der Ökonomie und Ökologie. So hat die Nutzung der Böden die Regeneration auf Dauer zu erhalten.
Ausserdem müssen die Ökosysteme im Gleichgewicht bleiben, abbaubare Schadstoffe sind so zurückhaltend einzusetzen, dass sie Menschen, Flora und Fauna nicht gefährden. Zudem ist die biologische Vielfalt zu erhalten und nicht erneuerbare Ressourcen dürfen nicht erschöpft werden.
Bei der Förderung der Landwirtschaft beschränken sich die kantonalen Massnahmen nicht auf die Leistung von Beiträgen. Das neue Gesetz sichert auch die Mitwirkung der Gemeinden im Vollzug. Es fordert aber von der Landwirtschaft auch Eigenverantwortung und sichert eine kantonale Unterstützung bei der Produkteförderung.
Mediendienst Nr. 2450 vom 03. Februar 2000