Die Landfrauen wollen die diskriminierende Definition des für die Berechnung der Direktzahlungen massgeblichen Einkommens nicht länger hinnehmen. Dies sagte Ruth Streit, Präsidentin der Politischen Kommission des SLFV, anlässlich der Delegiertenversammlung in Martigny. Corpus delicti ist der Artikel 22 der Direktzahlungsverordnung, der vorsieht, "dass das Einkommen vom Betriebsleiter und von seiner Ehefrau (aus dem Nebenerwerb oder auf dem Betrieb erarbeitet) zusammengezählt wird, um das Einkommen für das Anrecht auf Direktzahlungen zu bestimmen", wie Ruth Streit erklärte. Dies diskriminiere die Bäuerin im Vergleich zu allen anderen Frauen und bestrafe den Ehemann, der in gewissen Fällen die Entgeltung für ökologische und für gemeinwirtschaftliche Leistungen nicht mehr erhält, weil die Direktzahlungen aufgrund des neuen Landwirtschaftsgesetzes durch eine obere Einkommensgrenze limitiert werden.
Deutschschweizer Klägerpaar gesucht
Aus diesem Grund haben der SLFV sowie andere Landfrauen- und Bäuerinnenorganisationen bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Agrarpolitik 2002 (AP 2002) verlangt, dass das ausserbetrieblich erworbene Einkommen oder berechnete Einkommen des auf dem Betrieb mitarbeitenden Partners vom Gesamteinkommen abzuziehen sei. "Doch das Bundesamt für Landwirtschaft und der Bundesrat haben unsere Bemerkungen ganz einfach ignoriert", resümierte Ruth Streit enttäuscht.
Nun wollen die Landfrauen – mit Unterstützung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) sowie von Westschweizer Landfrauen- und Bauernorganisationen – sich in diesem Punkt Recht verschaffen. Weil aber ein Verband einen Bundesratsbeschluss nicht direkt angreifen kann, ist man auf der Suche nach einem betroffenen Ehepaar, das seinen Fall "ausleiht" und bereit ist, bis vor Bundesgericht zu gehen. Mittlerweile haben sich mehrere Westschweizer Betriebsleiterpaare bereit erklärt, diesen Schritt zu gehen. Der SLFV hofft aber, auch Adressen aus der Deutschschweiz zu erhalten. Bei einem positiven Entscheid des Bundesgerichts wäre der Bundesrat gezwungen, "diese diskriminierende Regelung aufzuheben", erklärte Ruth Streit. Der SLFV rechnet damit, dass das Verfahrensprozedere bis vor Bundesgericht etwa zwei Jahre dauern wird.
* Christoph Greuter ist Redaktor der "BauernZeitung"
Ja zur Mutterschaftsversicherung
LID. Der Schweizerische Landfrauenverband (SLFV) befürwortet die Mutterschaftsversicherung, die am 13. Juni zur Abstimmung kommt. Die Delegierten haben an ihrer Versammlung in Martigny die Ja-Parole mit 50 zu 36 Stimmen bei 12 Enthaltungen beschlossen.
Für die Landwirtschaft bringe diese Versicherung keine Nachteile. Sie unterstütze die jungen Bauernfamilien in einer Zeit, die durch Hofübernahmen und Investitionen bereits angespannt sei, schreibt der SLFV in einem Communiqué. Die Mutterschaftsversicherung helfe mit, die Bäuerin, die in die alltägliche Arbeit auf dem Betrieb stark eingebunden sei, vorübergehend zu entlasten. Die Nein-Stimmen bedeuteten ein Nein zur langfristig ungeregelten Finanzierung der Versicherung, wird im Communiqué weiter erläutert.