
Künftig wird damit auf sämtliche verarbeitete Milch 0,35 Rappen pro Kilo für Lactofama-Finanzierung eingezogen. Bereits vor der Delegiertenversammlung hatten die Aktionäre der Lactofama – sämtliche grossen Vermarktungsorganisationen sind vertreten – zugestimmt 0,1 Rappen pro Kilo auf die von ihnen vermarktete Milch abzuliefern. Die Lactofama AG wird damit künftig proportional co-finanziert.
Je nach Marktverhältnissen und Mittelbedarf kann der Vorstand den Beitrag tiefer ansetzen oder sistieren. Wird aber eines der beiden Elemente der Co-Finanzierung reduziert oder sistiert, so wird das zweite Element automatisch proportional angepasst.
Die Lactofama war im vergangenen Frühjahr von den SMP zusammen mit den grössten Milchvermarktern mit dem Ziel gegründet worden, saisonale Ungleichgewichte auf dem Markt abzufedern und damit einen Preiszerfall zu verhindern. Dies nachdem nach einer Phase rückläufiger Milcheinlieferungen wieder mehr gemolken wurde und damit die Butterlager angewachsen waren. Um ihre Ziele zu erreichen kauft die Lactofama für den Weltmarkt vorgesehene C-Milch und exportiert das Milchfett. In einer ersten Phase geschah dies bereits von April bis Juni 2014. 42‘000 Tonnen C-Milch wurden in diesem Zeitraum aufgekauft. Die SMP zogen eine positive Bilanz aus dieser Versuchsphase, unter anderem weil die Butterlager ihrer Ansicht nach dank Lactofama deutlich tiefer gehalten werden konnten, als dies ohne Eingriff der Fall gewesen wäre und der Preis für A- und B-Milch stabil blieb.
Die von den Delegierten beschlossene Finanzierung gilt bis zum 30. April 2016, die Vereinbarung mit den Aktionären bis Ende 2015. Sollten diese die Finanzierung nicht verlängern, ist wegen der automatischen Anpassung aber auch die Produzentenfinanzierung mit diesem Zeitpunkt beendet.
Der Richtpreis sinkt
ji. Die Branchenorganisation Milch (BOM) senkt den Richtpreis für A-Milch um 3 auf 68 Rappen pro Kilo. Dieser gilt für das erste Quartal 2015. Im Gegensatz zum Richtpreis für das letzte Quartal 2014 konnten sich Handel, Verarbeiter und Produzenten dieses Mal einigen und der Richtpreis musste nicht indexbasiert festgelegt werden, wie BOM-Geschäftsführer Stefan Kohler auf Anfrage sagte. Der festgelegte Richtpreis gilt fürs A-Segment, in dem sich Milchprodukte mit Grenzschutz für den lnlandmarkt und Milchprodukte mit Rohstoffpreisausgleich befinden. Zudem beschloss der BOM-Vorstand, dass künftig bei der Richtpreisfestlegung die prospektive Markteinschätzung eine höhere Gewichtung erhalten soll, da der Molkereipreisindex, der Basis für die Festsetzung ist, stark rückwärtsorientiert ist. Mit dem neuen System soll schneller auf Marktentwicklungen reagiert werden können. Der Richtpreis ist eine Orientierungsgrösse für die Milchpreise. Dies bedeutet, dass Abweichungen von diesem durchaus möglich sind und die Produzenten nicht zwingend die 68 Rappen ausbezahlt bekommen.