LID. Die Klage eines Käseexporteurs gegen die Schweizerische Käseunion und vier Konkurrenten ist vom Berner Handelsgericht abgeschmettert worden. Ein Käseexporteur wollte sich gegen angebliches unrechtmässiges Kartellverhalten der Schweizerischen Käseunion (SK) wehren und verlangte Entschädigungen von insgesamt mehreren hunderttausend Franken. Nun wurde seine Klage vollumfänglich zurückgewiesen, und er muss rund 100’000 Franken an Gerichts- und Parteikosten bezahlen.
Die 1992 im Handelsregister eingetragene, aber unter anderem Namen schon seit 20 Jahren im Käseexport tätige Klägerin bezichtigte die SK sowie vier Konkurrenzfirmen der widerrechtlichen Wettbewerbsbehinderung. Die Beklagten hätten sie durch kartellistische Absprachen aus dem Exportgeschäft mit Italien verdrängt und schuldeten ihr auch Abgangsentschädigungen wegen gekündeter Agenturverträge. In einem Fall habe die SK ausserdem widerrechtlich den Markennamen der Klägerin verwendet.
Die Anwälte der Beklagten wiesen sämtliche Vorwürfe zurück. Sie bestritten zwar nicht, dass vier der fünf Beklagten sowie einige weitere Käseexporteure unter dem Namen Consortio Italia eine einfache Gesellschaft gegründet hätten, um den Export von Schweizer Käse nach Italien wieder anzukurbeln. Sie hätten sich jedoch strikte an die Bestimmungen des damaligen Kartellgesetzes gehalten. Im übrigen sei die SK nie Mitglied dieses Konsortiums gewesen, sondern hätte dessen Anliegen lediglich ideell unterstützt.
Die Vorsitzende des Berner Handelsgerichts, Fürsprecherin Heidi Claivaz, gab den Beklagten auf der ganzen Linie Recht. Die Gerichtsvorsitzende vertrat wie ihre vier Kollegen die Ansicht, die Wettbewerbsbehinderung sei nicht erheblich gewesen.
Mediendienst Nr. 2443 vom 09. Dezember 1999